Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 33r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.87.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 32v); this page is its right half.
The machine reads it as
- Was den NiederSächs. preiß in
- s
- pece betrifft, führen sie an als eine
- e
- undbare sach, daß vor den Krieges-Laufften
- keine ordentliche Posten so von den grafen
- worden, worinn
- dé senti
- von lapisd
- gewesen; demnach nun Churfursten
- und Stände allbereits hierinnen, die nöthige
- Verfügung gethan hätten. So würden kan s
- Majt viel lieber resolviret seyn.
- selben dabey kräfftig die hand zu bieten
- und dadurch ihre ihnen compotirende
- und von vielen jahren hehr notorie erhaltene
- gerichtigkeiten und Regalien zu conserviren,
- als zugestatten, daß dieselbe durch
- des glaßen von Triperspartier profit
- gekräncket oder zu nicht gebraucht würden. Welches
- director gegen den theuer erworbenen Frieden lasse
- wolten sich in übrigen mit dem Graf Tripis
- in kein unnöthig disputat. Imlaßen viele
- weniger zu geben, daß sey ihre gerechtigkeiten
- und regalien in zweifei ziehe, und darüber
- scrupuliren..
- lich ersuchen, Sie er suchen
- auch schließlich Kayser Meist dem
- Grost von Tripist. mit ernst aufzuflagen,
- daß er mit seinen wiederäechtlichen
- attentaten, sein beweißlichen anclagen und praestiqve
- andam
- zurückhalte, NB. die wagen und
- kaleschen, worauff er die reisende Personen,
- wie auch Kaysern aus güther, paqvet und
- wahren zu führen sich de facto
- unternimt und andern dadurch das ihrige entziehet,
- Hingegen aber von diesen jährlich an sich
- ziehenden Emolumenten zu behuf des
- Römischen Reichsbeschwehrden nicht contribuiret
- über dieß auch seine zu der Post
- bestelte leüte er sich belieben, aus aller imagination
- n fürderlich zu grösten despect und
- abbruch der Hohen Landes jurisdiction zu examiren.
- und hingegen der Chur-Fürsten und Stände
- Post bediente zu persequiren sich unterstehe,
- wiederumb ab, und Leinstelle
- Auff dieses Nachdrüklichen
- vnd Hase von wegen großer gr
- thur und Fürsten abgelaßene Schreiben, erkühnet
- sich nicht in Teütschlag verwunderung zu vermeinen, unzeitige, letzt
- zu machen, und solches
- wie wohl mit leern worthen, ohne
- anfuhrung einiger argumenten mor suo per praesupposita
- ohn, dergleichen hierumb hierinn zu
- zu refutiren. Wobei er aber die lezter wohnten stärcken
- Puncta von dem eigenmächtigsten
- eingeführten Tausischen Post sateschen
- der capital oder anzuzuf
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 33r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0065?run=617