Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 33v
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- denen
- st aniezo Lezo Hildes auf einige religion abgestatteten
- ver
- s als auch von Schwedenbaren auch de
- e
- landt, auff
- ohnstatt den Reichs- ontreb
- des Buchs. Es wenn auch in rechtes Poli me tangere
- sam
- un
- he mit dem Haüserischen Herrn C
- händet,
- zulaßen, sich nicht allerdings gemäßiget, gleich als ob
- Dinge große Chur- und Fürsten so ihre
- Postat tervitoriales aus Landes fürstl. hoheit
- e
- Beyen vermöchte, dem Kayser alle gewalt zu
- benehmen, der Teütsche Monarchi zu verünhtigen
- nen statum von verschiedenen confoeder
- provincien endführen, unter dem
- taxischen Nahmen die Kayserl. Reservata zu
- estreiten, das Haupt des gliedern gleichsamachen,
- in der Kayserl. May4 mir den bloßen Nahmen zu
- laßen, dadurch eine gemeine Vermittun
- verursachen, und wieder ihre abgestatteten flicht,
- l man ihre Ehrner erworbenen frieden und
- lich alle grund gesehe, des ReichsHaus
- umbstoffen
- zu schohn, begriffen
- man solches aber ander aber
- ch glauben wir
- horaus seyn mich so theils noch
- r
- und
- e
- und impertine
- imputatione
- Dieser ins Sich mächtig
- echnung nach einen richtigen theilungen sich
- die kl
- diesen Statui binden, s
- Man dahin soll daß diese dominis
- man sich gleichwohl nicht wenig
- verwundern muß, und dahin
- verstellet seyn läßet, wie es
- große Cursten so damit berühret werden
- die hohen bauxter so er
- damit zu gerühren, dieweil
- ird der iezige
- nicht weniger generose und groß
- welches niemand als denen feind zu unz gereichen.
- Zu blasen sich unterstehet auffnehmen worden.
- Autor viel besiz gethan, wenn er
- der handel enthalten, s
- dergle
- licher
- den vornehmlich beyzuste, daß der eigentlichen statum controversiae
- ch
- recht zu beleuchten bemühet gewesen w
- hurfürst von Brandenberg. der
- nicht ei
- Aufnehmen werde.
- und
- zwischen
- Kayserl. Mayt und dero
- der
- s
- treüen, Standen zu
- e
- s ist bekand daß praesum fio pro jure statuum
- Allein die postae territoriales davon ausgenommen
- et
- s
- nicht als
- direncken, und
- ja
- hab
- Fidericus Wilhelmus
- a man habe die N
- io contra novas concessiones extraordinarias m
- hätte er einige gründe anführen sollen, worumb
- i
- erwecken. (
- rant
- daher weilen jus ordinandi
- denen Standen in ihren Banden Notores zukomt.
- e
- l
- einige
- b
- nur etwas
- sitiones unanständiger
- i
- So hoch empfunden.
- so können verständig
- ermaßen.
- werden solten. Weilen er aber einige scheinbare
- argumenta no 15. beyzubringen, nicht gewuste hat er extribu
- iedem davon
- daria. Parito? Daerzlatae darauff ich auch äugenstehrte gefährliche
- ob nun wohl
- Gemeckheit ist, gewesen, da
- st sich entstehet, werden
- kan) gleichsam im Reich, pro re nihili auff
- ein Feüer.
- et. Es hätte aber dieser
- Pfer
- et
- aussehende
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