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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 38v

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  1. 4
  2. 1
  3. e
  4. das fundament der Chur und
  5. Fürstl. Posten ist zu sezen, auff die
  6. tire, der Landes Regiren, darff der die Landesfürst hohe obyl. Mr
  7. r
  8. krafft deßen Sie zu Landen und
  9. zu verfügen und verordnen haben, was zu
  10. gemeinen und ihrer unterthanen besondern
  11. besten gereichet. Dazu gehöhret nun correspondentum
  12. so wohl im Land selbst, als mit den benachbürten
  13. und Andern. Es hat auch solches eine große ver-
  14. wandniß und connexion mit dem jure
  15. commerciorum, viarum, conductus und Versicherung
  16. der straßen, mus vecturae angariarum et paran
  17. nicht g
  18. gariarum und kan von ihnen nicht wohl
  19. r
  20. getrennet werden. Es könte auch in gefährlichen haußten
  21. re
  22. an den
  23. ine beständige beobachtung
  24. denn man eines frembden auswärtigen
  25. herrn bedienten und dependenten die wocheiste, wissen zu geschweigen, was zu zeit der
  26. h
  27. und Landes angelegenheiten nicht wohl vertrauen
  28. kan die officia sanitatis auch
  29. wegen der briefschafften ist vor verg
  30. ollegend
  31. wahrungs-mittel fürzufaßen. So kan
  32. auch eine durchgehende frembde Post die qvor-r
  33. in lande nicht versorgen ohne über die fahren
  34. und drucken seine große disposition zu haben. Welche ja frembden nicht zu verstatten w
  35. Nun träte aber unbillig, von
  36. das magis onensum dem Bundsherrn
  37. das jurorum aber, nehmlich die versehung der
  38. vornehmsten örther auff den Hauptrouten fremben überlaßen
  39. en, bedienet wegen offen
  40. und auch die Postarungen bekandter maßen
  41. um
  42. dem Teütschen Pestamt nicht gehöhrig, welchen
  43. so
  44. und doch pro commoditate publica
  45. nöthen; aber nicht wohl zu beschreiten
  46. Mann ihm die briefpaqueten entzogen
  47. e
  48. n
  49. würden. Ferner
  50. PS. Es haben die hohe Landes-
  51. obtigkeiten nicht allein das sich ordinarium
  52. sondern auch das hehrbringen für sich inmaßen
  53. sie zum offtern nach befinden und nachge-
  54. legenheit der Zeiten oder läuffte übrige
  55. anstalten dießfals gemacht. Als zu
  56. exempel es findet sich nachricht, daß durch
  57. ein gewißes verständtni zwischen Chur
  58. Sichsen thun brauchenburg, Braunschweig-
  59. Lüneburg, gulden und Heßen zu anfang
  60. des jahres 1576 damahliger geschwinden
  61. ß
  62. auffte auch des bevorstehenden Reichstags wegen
  63. wie die Hartz der damahls gewechselten Schreiben
  64. en laüten, allenthalben ordinari-
  65. Posten angeordnet worden. (§. 1.)
  66. contagion

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 38v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0076?run=617