Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 13r

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.91.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

The machine reads it as

  1. inige Rationes warumb das gestämpelte Papier
  2. und zwar also einzuführen, daß deßen Ertrag zu
  3. Bibliothec, Archiv, Histori, und andern Sachen, so
  4. mit re literaria verwand zu gebrauchen
  5. Es sind Exempel gnug, in und außerhalb Reichs, von einführung
  6. des gestämpelten Papiers vorhanden, also daß es niemand tadeln noch
  7. übel nehmen kan.
  8. 2) Es ist aber noch kein Exempel, daß man ihm den rechten, auch rühmlichsten
  9. und anständigsten Gebrauch beygeleget, den doch die Natur der Sach aus gleichsam
  10. selbst an hand zu geben scheinet. Sondern große Herrn haben es schlechter dings
  11. zu Vermehrung ihrer Einkünffte gezogen, dadurch es als ein neüer impost, fast
  12. res odiosa worden.
  13. 3. Wann aber eines großen schürsten absehen seyn solte, dergleichen nicht
  14. zu sein oder seiner Cammer Vortheil, sondern zu solchen gemein-nüzigen
  15. Sachen zu appliciren, daran auch dem publico, Landschafft und unterthanen sonderlich
  16. gelegen, müste es allerdings pro re favorabili gehalten werden.
  17. 4.) Es ist auch kein zweifei, daß solches großen applausum in der weit haben
  18. dem Herrn so es anfienge sehr rühmlich seyn, und von andern gefolget werden
  19. würde.
  20. 5. Nun ist ja den Natur gemäß, daß der ertrag des gestämpelten Papieres
  21. wiederumb zu Papier, büchern, scripturen, Histori und re literaria angen
  22. werde, also daß ein solcher usus bey iederman nicht allein nicht getadelt,
  23. sondern gelobet werden müste.
  24. 6) Weilen auch gewiß, daß großer Fürsten hoher ruhig und trefliche thsten
  25. mehr durchschrifften, als durch Metall und Marmor auff die Nachwelt bracht.
  26. werden, dahero wenn die ganze Res Literaria einem hohen Potentaten durch
  27. solche anstalt, und löbliches Exempel so hoch verbunden. Wäre leicht zu erachten
  28. daß es zu vermehrung
  29. ch gl. dergleichen ist nicht eine materi gemacht, hätte einmahl hierinn mich hierinn könne, hierinn mich ein ander
  30. zur löbl. Landschafft anstatt daß Sie schwührigkeit dabey finden köndte,
  31. würde solch vorhaben, nicht nur zu billigen, sondern auch mit danck zu erkennen,
  32. haben, daß der gnädigste Herrschafft nicht nach ander Exempel das privatum, sondern
  33. das publicum bedencken wollen. (
  34. et. Immaßtin bekand, und in vermlich, daß bey re Bibliotheca, Archivaria
  35. Historica et Literaria, die Ehre Gottes, die erhaltung reiner Lehre, auch sagtischen und
  36. Schuhlwesen, ja der ganze Bergirungsstand, administrirung der Justiz, und guthe prolices,
  37. denn auch ferner die jura des Landes, der Städte antiquitäten vnd aufnahm, und der
  38. fürnehmen geschlechter Rühm interessiret.
  39. 9.) Wie dann scriptuorem, sie seyn in druck oder Manuscripto gleichsam als ein Magazins
  40. von allerhand dienlichen Nachrichtungen zu achten, so nicht nur der Herrschaft und deren
  41. Ministris, rächen und bedienten, sondern auch sonst männiglich im Lande groß und dem, in seinen
  42. angelegenheiten zu statten kommen können.
  43. 18.) Es ist auch des Landes hier nicht schuldig aus seinem domino und Commer-jahr adem
  44. dergleichen communes utilitales allein zu besorgen, und köndt gar wohl seine geschreüe
  45. anderschafft zu hülffe rücken, wenn er aber etwas dazu antwendet, so er wohl zu sich
  46. werden
  47. allein Sachen köndte, müste alles nur sonderlich ansehen, dergestalt müglich unsere gerechnet werden
  48. 1.) Doch wäre die Buch also temperiret, und verstehet, daß weder die arm auch den
  49. adoniae
  50. des marmiose bey den Erbeitionibus gratiis gratius et Gallus richtig ersehet werde. Par intuitu desselben
  51. daß man s
  52. n, ande
  53. atutu
  54. i
  55. gela

Cite

Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 13r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0025?run=617