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Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 42v

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  1. im
  2. vnd Hoffchate von dem Secretario (gleicher gestalt) wie
  3. die Lehensfode und andere Garventa justification) zu endelsraths
  4. abgegeben
  5. offe ilud diem duplarum, valorem, et praesentibus rationibus verlesen und
  6. erstattet, wodurch offt er nichts große confirmation und neue anleitungen
  7. zu weitlaüfftigen Willitäts indeßen gegen wird
  8. Ed. 6. Damit auch bey diesem vorauße Verhütung der Beschweren
  9. g angelegen zu erinnern, daß zu dem reiseusez, samt ein im Reich und in Camen Woll
  10. wünsch-führne Person und kein ausländer ist weder der Teütschen Sprache mit der
  11. l
  12. Fleichsiensit für das Hausl. Churfürsten und gemeine Wohler gebrachten gebraühe fähig ist,
  13. genommen werden soll, damit nicht allein desto beßer, daß allgemein
  14. Reichs und Kayserl. Altz. an diese obgutiret, sondern auch ein stand
  15. des Reichs oder eine andere gemeine parthey, ohne gnugsamliches fundamm
  16. und zu Sachen nicht beunruhig, oder auch wegen einer abzugroßen
  17. unempfährenheit eines solchen subjecti die arbeit dann zweyen adjungirten
  18. Reichshätten nicht allein ausgebürdet, und sie also durch die Abwartung
  19. der titulischen fischen förderung ihre ordinari raths-Consilia und relationes, woraus
  20. doch die eigentliche pflicht und bestallung haben. Verhindert, deryfallen nuzen. Da
  21. . (§. 7.) Die gemeine wegen dieses Schundi die partheyen nicht
  22. das das jene bespraesirt werden sowohl der Secretarius als nicht anderheit seine
  23. scribenten die sach gegen und außfähigung der gemeinen Bescheiden, offt
  24. p. 5br. bey aufhalten und vergeblich herumb zu seyn, wiewohl nu
  25. andern, welcher sich mit dergleichen letztere leuten genein und vertraulich nacher
  26. tag und nicht bey der wein kaum Commission oder sonsten, gewiße interesse ge¬
  27. die Anläßet einen andern so sich nicht so gemein machen will, weil der dubibus
  28. und mit der beschwerung zum wenigsten ein Post ehe zu favorisiren. Es ist auch
  29. ewercke einen, daß der Secretarius wie er anbefohlung, maßenschuldigsche
  30. keine Conclusa ein decreta oder deroselben in hatt vorhero verleget, oder
  31. uf befragen notificiret, es sich dann die bezahlung der auslösung erfolget
  32. Auch werden die gemein bescheide wieder die Tracten hochgesetzet.
  33. so bald nun, so dieser l gibt anumb, über die bûcher sehr
  34. ungewiße und nach eigenen belieben steigende Territorem oder Expedi-
  35. tionen sich zu beschicken, und werden Churfürsten Fürsten und stände erdesig
  36. zu defensolliren wißen, da mit Sr Cuns. Gnaden zu Maynz, die ver einigen
  37. Jahren abgeschafft, nicht würde so alsobalden wieder eingewißen zu renoviren,
  38. über die Verbrecher und deren bestraffung festiglich zu halten, auch zu einem
  39. gewißer allein einem reglement, und nuhn abweichenden fuß aller Expediendum
  40. alles excediendo, wie sie irgend nahmen haben sind bereits in Cancelam
  41. vorgekommen, odergleichen und nicht zu abwäsenden Sax benennen und
  42. sezen, solches sodann in seine Antreutia auffgeträgen und vor der thü
  43. der Canzley und Sache mit, zu retermaas wiße aufzuhängen und zum ö
  44. wehren Vorschein kommen laßen,
  45. 10. Ein iedweder an diese Materia und wie die sart gegen
  46. ihre producta in duplo zu übergeben hat dabey seyn, und wie für special gravi
  47. rung dießfals sich ereugnet, ist hohen supra tit. 4. B. damit auch
  48. auge führet worden, wohin man bedroflich provoliret.
  49. s
  50. e
  51. n
  52. c
  53. wunach
  54. NB. Kaufisalis
  55. examinirt werden. (2
  56. kein wir lange
  57. praxi
  58. auch in praesentia
  59. eines teütschen
  60. langs probe
  61. able
  62. 2
  63. Ad 19. et

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