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Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 60r

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  1. f
  2. Der obrigkeit zweck ist die Gemein
  3. wohlfarth, Solche bestehet sowohl in Sicherheit
  4. oder Schuz gegen allerhand übel und unglück, so viel
  5. es durch menschliche Vorsicht zu verhüten, als auch
  6. in der Beglückseeligung, oder zu wegebringung
  7. allerhand vergnügligkeit, so das Menschliche leben
  8. angenehm machen, und die unser
  9. meidliche ungemach versüßen können, denn
  10. beydes ist die obrigkeit ihren unterthanen schuldig
  11. Allein weil solches vorhaben weitlaüfftig
  12. und schwehr, so hat die obrigkeit dazu der vielfältiger
  13. hülffe nöthig, welche bestehet
  14. theils in gewißen Menschen und Mitteln so der
  15. obrigkeit zu ihren dienst gewendmet und begeordnet
  16. gefangen, theils in der unterthanen selbst
  17. eignen bereitwilligkeit der obrigkeit sowohl
  18. mit diensten als gaben beyzuspringen.
  19. Bestehen demnach die Kräffte der obrigkeit
  20. in befällten lebenck gewißen Leüten, so
  21. zu ihrem dienst angenommen, es seyn gleich
  22. en, 8te auch von Amt der Soldaten) in Cammergefallen
  23. in der Haat in dergleichen a
  24. von
  25. Güthern oder und vorwecken, oder auch gerechtigkeiten
  26. finden,
  27. herrühren können) in Herrn diensten (als eröhnen
  28. ambachten oder munere publica auch noch dienst geschwerde in talioro interständige.
  29. und endtlich in anlagen so Cingeld oder in natura)
  30. erleget würden müßen.
  31. Nun sowohl die ordentliche bedienete
  32. als auch die Herrendienste der unterthanen selbst
  33. nizo bey seite zu sezen, und nur allein von denen
  34. sogenanten gemeinen Mitteln zu handeln
  35. bestehen solche wie gedacht, in Cammer gefallen und
  36. Cammer gefälle sind alle einkommen, so die
  37. anlagen. W
  38. nicht ein andreben und
  39. niger gewo
  40. nicht unschrieben. Und kommen
  41. beweil ich gewesenheit bey denselben, w
  42. herrn Nuzung des Buchs
  43. sondern
  44. ein
  45. gleichter Güther, oder wie auch gewißer
  46. nahrung die die obrigkeit in ihrem nahmen trüben
  47. ß mit ihrem Verlag treiben läßet, davon sie
  48. zu sich nimt.
  49. den gewinn
  50. en
  51. el
  52. rathsam, daß die
  53. brigkeitlichen einkommen, meist in Domannio
  54. . Wenn ihm
  55. egenießen pflegt.
  56. der Cammer-güthern bestehen, so gleich
  57. derhalten; denn man also alzu viel vormahte und
  58. Herrschafftliche geistliche, welche, und andere
  59. n. Manuscriptus so denen leiden
  60. gehöhren, welche nicht selbst bauern, dann a
  61. gleichen die symbolis zu bringen. Mit den specieren zu seinem viel
  62. zu einem hohen solchen Herrn guthe gehöhret,
  63. etwas, weilen hernach welches doch mit wenig Leüten
  64. versehen, denn wo ein bürger oder ander noch
  65. zu Wald, wenn sie von kan ein uner-hrlich leben, gesinde aber
  66. ndet den fleiß bey weiten nicht an den ein
  67. der Eigenthumsherr oder Pachter brauchet,
  68. gleich
  69. und dergleichen
  70. unter noch moventen, quoadmodo non agnum in curiosa non agitationem bonum, qu
  71. das feld theilen köndten
  72. wegen Nuzen, unter sie nicht durch eine klech
  73. ichter aber so nicht.
  74. ex
  75. hehr Beclagten erbstlich würde. Es ist eigen die Schuldseiten ist, soll ich
  76. unterthaner, als
  77. n
  78. den 16
  79. so ein ieder nach
  80. ohne besoldung über sich nehmen muß.
  81. in

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