Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 79v
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- macht haben. Und
- schicken, oder bringen will auf die nuchß gelegene
- wollen, wie er in Städte und flecken
- einte tractorem und Magazinen, den mit erstattung des führliches
- in
- einlichern, oder auch wohl
- verkauffen; und durch
- änder stelle
- in die pactor
- das Junge. Und gleich wie sie Titeland einige General den fauf eines
- ie abhohlen laßen; alles gegen
- h
- damit aber d
- die der handel sicher gehe, und an
- und niemand gefähret werde, soll vor
- , iedes jahr ein gewißer preiß und rechte fest gestellet w
- M
- nichts davon offters davon off
- näuß für, wie eingefunden,
- gewalt des Korns nur die manufacturen getrifft, zuerst seyn solte, zuerstoße und kan
- en
- maaß, oder nach
- der
- und schwerey in allem selbst dahin zu
- e
- sondern stellen m
- sehen, daß der land man dabey bleiben
- sich vnd sowohl die Besteckung des Landes als die herrschafftliche gebe
- davon beßernten könne? Und durch ein überschuß zu ferner beyfallen,
- die Landleüte die vor die gaben so
- se dem Landes Fürsten schuldig, korn angeben
- wollen, sollen damit zugelaßen
- werden, und das proprium die
- gelder dafür dem Landes fürsten schüßen,
- oder nach befinden verinteressiren.
- soll auch dem Land und handwercks
- man freyen stehen seine gaben mit
- garü, oder nicht Linnemand nach einem
- gewißen leidlichen preiß abzuführen,
- und solche in die majaren zweifle
- der factoreyen zu liefern.
- derung des pr
- garn oder guthes lingend bringet,
- dem solches auch umb einen billigen
- preiß bezahlet werden, also daß er
- aufgemuntert werde damit fortzufahren
- Und seine Kinder gestandt in diesem stellen,
- Das propolium soll das Korn ins kleine
- hingegen
- oder en detall, umb einen höhern doch gewißen
- gesezten Preiß nach art und guthe des Korns
- dann auch sonst nicht beschweren sollen.
- zu verkauffen macht haben, theils das dabey nicht mi
- worden, doch lezliche gange, da
- dadurch die Vertreibe mora de
- die mora und Wagniß des Vertriebes, die Kosten der bedienlic
- aufsicht, und magasinen, in betrachtung
- kommen, sondern auch ein gewißer ehrlicher aber
- eidlicher gewinn nach abzug des Landesfürstlichen
- gegönnet werden soll, daß d
- mit dem landesfürsten noch gegen
- hen, weil die ganze anstalt zu gemeinem
- besten, und bestreitung des großen Krieges aufsehen,
- ten
- und sie die proposisten alle hierinn aus Landes diener
- aber
- nicht
- zu betrachten, die den LandesHerrn, der bißen mißen übergehen,
- für ihnen ein ansehnliches verbleibet, damit sie desto mehr
- ren und Sorgfalt dabey zeigen
- inde in iedem Landen Notificiren, thunlich auß denen Erblanden selbst
- gewißen, ranti seines Vorrath
- 5
- schlagen sollen; also soll auch
- dem principalibus stehen
- er
- nöth
- all
- oder
- auch
- auch deßen gelegenheit
- will
- die Guths des Korn aus den
- in deßes guthen
- als geschäzet werden.
- eg
- umb
- und verbeßerung des Landes aufge-
- erinnert werde.
- wiese
- antheils nach gewißer
- Proportion, gegönne
- werden soll. Und
- komt der g erste
- theil des gewinns dem
- landesfürsten zu
- weil, weil es eigentlich
- sein Regel.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 79v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0144?run=617