Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 102r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.91.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 97v); this page is its right half.
The machine reads it as
- gemacht werden und einer dem andern s
- ertragen helffen. D
- leich wie Lege Rhodia de jaeri sehr
- weislich geordnet worden, daß die zu
- erleichterung des schiffes ausgeworffene
- wahren aus gemeinen kosten erstattet
- werden sollen, also ist die ganze Republick
- gleichsam ein schiff zu achten, welches
- vielen Vetter und unglück antworffen
- und dahehr glübillig, daß das unglück
- ines eines rückliches Landes-Wercke, und wie man in der etliche wenige
- reffen, die andern aber frey ausgehen sollen.
- Es ist die art aller
- Compagnien, daß schade und Nuzen
- gemein ist, warumb soll denn in
- dieser Großen gesellschafft so aus
- soviel 1000 bestehet, und nicht
- zur auff einen geringen
- gewinst sondern gemeine wohlfart
- gerichtet, einer des andern schaden
- ohne bewegung und empfindtligkeit
- sehen, da doch einer von dem andern
- Nuzen hat, und eines ieden Bürgers o
- der Bauers aufnehmen der ganzen gemeine
- vortheil bring
- a
- et, dann einer dem andern nicht
- nur die Lasten tragen hilfft, sondern
- auch die Nahrung in die hände spielet,
- und wiewohl unvermerckt, doch auff
- viele weise an die hand gehet, und
- Nuzen schaffet.
- Daraus folgt nun, daß in einer wo
- wohlbestelten Republick man den
- jenigen so ohne seine schuld d
- nglücksfälle, bin majorem und Casus
- fortuitos in schaden geräth, nicht nur du
- Es
- c
- l
- ins gemein
- nerum wie ins gemein zu geschehen
- pflegt, sondern auch durch würckliche
- beysteuer zuhülffe,
- kommen solle, damit er ein düchtiges g
- lied der gemeine dinge und bey
- Nahrung bleiben
- den dann a
- was den bloßen nachlaß betrifft,
- ist solcher ein schlechtes penetrium, weil man öffters
- chuldigkeit sind, sondern
- dergestalt und das jenige Nachläß,
- was man ohne das zurück laßen muß,
- und
- und von den Leüten nicht preßen kan,
- was sie nicht so
- l
- s
- einige onerum
- gemeiniglich
Cite
Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 102r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0189?run=617