Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 171v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.90.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 172r); this page is its left half.
The machine reads it as
- Nächst dem gemüth folgt der Wille
- Nun bestehet, ein guther Wille oder Recta
- Intentio in der Gottesfurcht und frömmigk-
- keit, oder Liebe Gottes und des Nächten. Dahehr
- uns man nichts andterlaßen, so zur Ehre Gottes
- dienlich von Gott und Göttlichen dingen allezeit
- mit respect reden auch in solchen dingen
- daran an sich selbst wenig gelegen niemand ärgern d
- Alzeit an Gott dencken
- eines übrigen alles zu
- Gott referiren. Alzeit eine
- e
- und änderungen m
- vor einige Lehre aus allen denen ziehen. Neüligkeiten vor verdächtig halten
- den debitarium im geringsten nicht billigen noch gegen
- sonderlich die gerechtigkeit lieben, gegen
- ich selbst schuld gegen andere nachgäbigen seyn. (§.
- allezeit den sichersten weg gehen. Allezeit
- auf den gemeinen nuzen bedacht seyn. Alle
- Kunst und Aneßen meiden, Allmosen ohne
- ostentation geben; mit allen betrübten und unglückseeligen
- mitleiden haben, und die wercke der Barmherzigkeit ü
- endt,
- üben. Ich verharre
- c
- sich nicht einbilden, daß man etwas vor
- andern zu thun macht habe, glauben, daß
- alles privatim und zuzeiten thun, unrecht oder
- verdächtig sey, welches ins gemein und
- fft gethan, unrecht und unleidlich
- Semtinium Conscientiae offtmahls
- anstellen sich bemühen täglich
- wöchentlich jährlich einige beßerung an sich
- selbst zu spüren. Sich selbst straffen se
- zen, und solche von sich selbst un-nachläßlich
- einbringe
- guthen beschaffenheit
- Das Lehr ist von der g
- Leibes und
- des gemüths gehandelt worden, dazu köndten
- auch die Wißenschafften und Künste gerechnet
- werden, als welche alle in Gemüths und Leibes ü
- übung vnd geschickligkeit beruhen, das gemein
- were nöthig, die vornehmsten Terminos
- teronicos verstehen, auch
- die Hauptregeln oder grundMarinnen
- in Bereitschafft haben, deren dann in allen
- Wißenschafften nicht so gar viel seyn. Zu dem
- ende were guth sich einen Nomenclatorum Terminorum
- echnicorum machen, so nach ordnung der natur eingerichtet
- ie zu seyn. Wie Land die Specie betreffend,
- nöthig zu wißen, Erstlich. Was
- die symbola publica oder formulis confessionem daran man
- gebenden mit sich bringen. Vors andre
- denn auch zu haben; ach seyn sondern auch zwey e
- huldig, und was die Criminal- und pol
- pollaeo Rechte und generum alienum damit man zeitliche
- man der Obrigkeit,
- straffe vermeide, drittens, was die privat
- rechte erfodern damit man in contractu und
- in
- n der Dispositionen sind actibus sich vorheh
- so nicht operäderlich noch über vortheilet werde.
- zu
- von niemand übel reden kein concuri
- judicium fällen; alles aufs beste
- deüten. Jederman behülfflich seyn
- sich keine mühe verdrießen laßen,
- Wenn man andern dienen kan. Lieber
- einen kleinen schaden leiden, als andere
- einen großen schaden leiden laßen.
- eiben, sondern auch frei
- n
- a
- nicht selbst gern leiden wolte. (
- Nichts thun was man
- erordnen
Cite
Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 171v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0328?run=617