Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 191v
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- zu Policersachen gehöhret, sonderlich eine
- völlige erkandtenst das
- d lautet des zusammen der Land
- und Leüte; als
- r
- dann die Nothi reflexion darüber, die
- denen Mongeben und Mittel der Verbeste
- rung. Beleid
- e wellig zu vollkomme
- Erkentniß der Land und heute gehöret zufördert eine Geometri
- dem Georgarematica adern grund, sollen s
- anden zu haben, welche er gleich vollkommen
- sie brauche gewesen, nicht aber d
- b
- in Kupferg. sachen und publicirt, sondern beyde
- Franckreich nicht nach einbilde deßen eaux et sonsts alles
- dergleichen maßen wir
- werden solten. Wenn man sich ein sonderlich modellum
- und anbracht, so noch seyn vorbeßeren. Im trefliche Circu zu bracht worden
- Es gehöhrt auch hierne
- Astruction politica, daß man nehmlich zu ober
- schlagen wiße wieviel, menschen iedes orths und
- von ieder sorte, damit hierinn eine große
- Proportio gehalten werde.
- Denn ferner ist nöthig ein
- v
- daß die naturalia des Landesbeschrieben etwas
- medicis salariais observationes annuae geschic
- e
- und geschickt, würde zweif, und Menschen
- darauß mehren und großer verlesen, wie einer jeder Menschen
- beßerung machen wollen, wie
- Folgt auch Mechanica politica betr. sogmercien
- n
- zen in specie die Besichern des solches Pater alhier Scripto dennoch in begierliche
- und sauffacturen, auch wie auch wohl gelegenheit wird mit waßen gebänd
- catr
- Petrixi
- dario
- n anzen bestehen in keiner güthern so den LandesHerrn eigen noch nicht sollen.
- e
- eühret. Fehren, Schiftern; flößen, gehöhren. (§.
- e
- demarinen sind (Zimmergüther, dazu gehöhren, Landguther
- ann müßen; der Beclagten der Herren-Salz- und dergleichen werden
- darinn und gefallen
- und scheinet, daß in Sonderheit ein großer Potentat ein
- ein Berg- Collegium leben solte. Es gehöhren zu Connengrö
- . Ich alle auch dazu gewiße zinsen oder können oder
- andere gesalle welche ein landes-Bader sowohl als ein
- aniverschuben kan, dergleichen sonderlich die ErbZinse welche
- Durch Erbstachtungen erlanget werden,
- Auflagen sind solche gefalle, welche geist jure privatis
- communiisui, sondern publicas einem Landesheren, und also
- als LandesHerr zu kommen bestehet in Mäntchenacia, und
- nemahlen aus den quanto und proportion nicht ges
- conseqvenzen von importandis et
- h, und anders satisfaction zu ziehen, s
- welches denn können, darauß abzunehmen, daß dem
- land fehle, oder aberfläßig, und wie handeln commercia
- n treterung` darauf zurichten
- r höhung der Verlustzlagen soll, nicht
- in
- an
- dabeyfeld¬
- HoffRecht
- anders zugelaßen werden, außer aüßerster nothdurfft
- als durch solche weise, die der unterthanen bestes befördern.
- darin diem auflage auff den jungum, verwandere
- auß freündte wahren, die im Lande gezeiget werden können.
- Drost und jagt 1679, fischen
- sitione
- u
- ziehe
- agientur
- en
- ab
- d
- n,
- Collegium similibis perpetuum
- angezeihlet
- sam dergleichen
- als angelegt und handwerckssachen
- ac
- Ce
- stüterern für
- Mühlen
- olas subsidium
- tzäum
- nach
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