LBr. F 12 · Braunschweig-Lüneburg, Johann Friedrich v., fol. 170v
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- n,
- b
- werden, so insormus ordinationum dieses Hochfürstl. Hanßen
- Welches hochmüsig und nöthig, gleichwohl aber bishehr nicht vorhanden
- Dieses würde Exemplo Corporis Saxonici und Wortenbergici auch
- außerhalblandes treflich abgehen. 2o könnten darinn
- formulae Cancellariae gedrukt werden, damit die secularia
- e
- und anzelbsten nicht einerley so offt mit großer mühe und zeit
- n
- st
- Birchen Agenda und
- Verlust zuschreiben hätten.
- 30 nicht nurliche dinge in
- nider 14 A
- e
- in Lande anzu
- nehmen; 4° allerhand curiose beschreibungen der Raritäten
- dieser Lande, und die die Histori und Antiqvität dieses
- 5.) Auch andere Nüzliche
- Fürstlichen Hauses angehen und
- bücher; pfen abgangs vnd applausus, nun versichert
- r
- und die weit mehr ansehen würden, wenn sie ex expographia
- Incali kämen; Zu was noch mehr so glaube ich man
- köndte doch dieses Mittel vermuthlet, stechen, der
- materien
- in Tomoographia Ducali verlegten unterschiedene andere
- über in die Fürstl. Bibliothec schaffen, und durch dieser
- a
- Mittel viel geld ersparen.
- e
- 2
- bey die Kunstkammer gehöret das Fürstl. Laboratorium
- e
- dabey were meine wenige Meinung, man solle nicht sowohl
- roße vergnügte Chymicos und Arcariten, als etwa ein
- die teü
- erfahrne
- barer schlechte seine Theil. laboranten haben, so daraußen was
- W. Holcher schmelzer und probirer zu wißen pflegen, durch
- welche weit mehr auszurichten, als durch die jenigen so allezeit
- mit großem dingen umbgehen und eine etwas fruchtbares
- hervorbringen. So ist auch unnöthig in ein solch Laboratorium
- einen großen apparent von raxenensis und ofen anzuschaffen
- Maßen verständige Leüte mit wenigen und einfältigen
- wegen gnug auszurichten wißen. Doch da bey gelegen
- bey etwas deßen nuzenichtbar sich praesentiren solte köndte;
- zu seiner Zeit frühe genug herbey geschäfft, werden
- Und was an glähern nöthen bey hiesigen
- en,
- glashütten ohnechwehr verfertiget werden.
- 9) Was ich oben occasione hypographie von den Ordnungen
- zu erwehnen angefangen, relichiret, wohl einen Artikel a` part.
- nehmlichen es sind von den Hochfürstlichen
- successoren in den langen hochren hehr sehr viel herrliche
- ordinationes Edicta, Placaten, und dergleichen publiciret worden,
- in Kirchen Polizey, keine Cammer, Kriegs und
- Gustizsachen, welche zum theil fast iederman unbekand,
- in theil sehr verstreuet, theils auch nicht einmahl in den
- Archivis, sondern sonst ohngefehr sich finden. Deshehr man offt
- nunterschieden zu vorfallenden beyzubün haben sie erst mit mühe Sachen oder
- t
- welchem übel
- ditionstrittis, gar von neüen entwerffen muß.
- nicht nur den gegenwertigen Welt, sondern auch der posterität zu
- besten durch in Corpus gravicorum Luneburgicum, arrestino¬
- Erzugsammen vorzukommen, und Serenissimo ein ewiger ruhm
- dadurch gestifftet werden
- köndte.
- 60) gleichwie
- tidem
- notabel
- relationes,
- decisiones
- und praejudici
- aus hiesigen
- Canzley.
- curiose
- zwei
- sonst g
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