LBr. F 12 · Braunschweig-Lüneburg, Johann Friedrich v., fol. 171r
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- Wennover nun solches Corpus Brunsvic-Lüneburgiren
- ung einen besten ihn publiciren, so were hingegen eine andere
- H. Collegion Büchern Hoyern sollens Höckere HausEdelnigkkeit, so hatte sich
- nen Bestände in juribus privilegis, Regaliaes honoribus und allen anderen
- herligkeiten praetensionen praeeminezen und Vortheilen
- Dieses herztlichen Hauses, und köndte mit recht genennet.
- werden Mémoires Secretés
- würde nun zu bedienen, des Landes und deßen Einkommen, und
- denn; sondern selbst zu wißen, vnnöthen des droits
- dito maison: dazu würden gehören extracta
- der Kayserl. privilegien) zu Hanß Dietrich die Ottikon, der Herzogischen,
- ß Wetterkeiten mit denen benach-sachen.
- erclärcklichen Warckreich seelbenen, der am Kayserl.
- Hoffricht und in Camera habenden proßen, auch schlech
- und Transactionen, und denn desgleichen mehr etwas
- c
- n
- ganze 16se grundliche
- So were auch nöthig abzufaßen, eine Histori
- deßen sich dieses Fürstlichen Ha
- s
- Absonderlich aber werden alle dinge so sich in diesem penu
- bey dem Basile Hause begeben, soviel müglich genau
- zu untersuchen, und zu beschreiben, und sonderlich bey denen
- poussimit zu insistiren, welchen sich ein Herzog Herrogens
- der iezigen Regienden Fürsten Herrn Vaters todt in
- begeben; welches alles dann aus den Geheimen Raths
- restinctionen relationen, und
- protocollen,
- dergleichen zu nehmen.
- aber zu allen diesen dingen nicht beßer
- zugfangen, als durch folgendes mittel. Daß man
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- alle schrifften, so sich nicht allein in Archivo sondern auch
- io
- der Ländern in
- Collegiis anstalt bey den
- h
- invenhiren durchgehen, und nach
- befindung extrahiren laße, auch iedem kunfftige eine
- Ämtern sich befinden.
- gewiße weise vorschreibe, damit alles in ordnung bleiben
- könne. Dieses ist das große armum, dadurch man
- en allen dingen aufs schleünigste zu gewinns-Mache ist, kommen
- zu welchem ende dann ein gewiße Person zum Ober
- Archivario zu benennen, welche dieses alles vollstrecken,
- kan.
- Weilen aber alle diese befindliche Briefschafften
- könne
- nicht einig umb ein Vollkommers B reviarium Ducatus
- haben, so were noch übern, daß allen denen jenigen
- in Ämtern sezen sie mögen, auch beschaffen seyn,
- b
- der sowollen anstalt würde
- eine vollkommene relation von dem so ihm anvertrauet
- nzen schicken, und dabey zu fügen, was sie
- n
- bey verlangen, oder zu verbeßern, zu erinnern.
Cite
LBr. F 12 · Braunschweig-Lüneburg, Johann Friedrich v., fol. 171r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3617988:0341?run=617