LBr. 569 · Lipper, fol. 5v
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- eingeleÿ weise ein die ist oder recommendatig gedachte zu
- et
- geben, den Er hat nicht nötig, weil er sich schlecht und recht
- 7
- behilft, und überflüßigen anlauf in ordinar praxin hat, die
- Er aber als andern Medicis verweiset, und wendet seine
- zeit als zur Untersuchen die Natur an, sondern ich thue es
- n,
- bloß M. h. Hn darben nachricht zu gehen, auß dem unterthan
- remrs
- pro
- welchen mann sehr könftig schultig ist, findet im M. h. H. es von
- en
- e
- gut, so kann er nach belieh hier von etwas weiter reden oder
- verschweigen, ich habe es aber vor meine pflicht erachtet es
- a
- n
- zu communiciren. Dahern schreiben, welche ein guterken
- ner und urtheiler von dergleichen sehen, bekante mir, daß Er seine
- leb tage der gleichen nicht gesehen, noch veremuthet hette, und hat
- es sehr bewundert, ich für mich weiß daß der man 15 jahr
- dießer sache gearbeitet, und wissen einige große leute
- eg
- sich des orte wohl zu bedienen, schliessen
- cipensiren wenn Ihm mit mein unfändigen beier ü
- die gebühr bemühe, ich verharre unter Gott empf
- mich das 6. Xbr
- h
- M. Hn
- schuldigster
- Jogeburg Lipper
Cite
LBr. 569 · Lipper, fol. 5v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-856297:0010?run=617