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LBr. 690 · Oberg, Fr., fol. 23r

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  1. 2 undt daß auch möge frey gegeben werden
  2. einen Lieutenant, Fenderich, wie mein die stelbe
  3. vndt zu der avantage bekommen kan, nachge-
  4. fallen verschaffen
  5. Auch daß man mit denen Ober, als unter
  6. licherer macht haben mag mit die stelben
  7. zu capitatieren, wie man will zu dem bestgering werden können,
  8. die Ober alß Unterofficierer, sobald dieselben
  9. dem Commissario gelieffert, daß von dem elatio
  10. an ihme also Hage möge gereichet werde.
  11. Obgleich das praedicirt von als Oberstl. erwart von
  12. Ihrer Churf. Durch, erfolget, so will man doch
  13. mit der Capitum Gage verliebnehmen, doch
  14. daß von dem clate den constitution die
  15. monatlich gage angerechnet werden möchte
  16. 6. Wann auch die Oberststanandde charge. Von
  17. Ihro Churf. Durchl. gnädigst erfolget, so ist cat
  18. unterthänigste begehren, doch sobald die Compa
  19. e comptet, alß ob auch der Obristpraesent si
  20. wieder möge dimittieet werden.
  21. daß auch den Oberst Lieutenant möge zustatten
  22. König, einen lapitum nach seinen gefallen
  23. uber kurtz oder lang anzunehmen, vndt mi
  24. ur
  25. demselben zu capitalieren,
  26. Soll dießer Casitan keine Gage praetendieren
  27. bischin nicht die Compagnie übergeben vndt
  28. der Oberstliebenant vorhero dimittiret worden
  29. e

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LBr. 690 · Oberg, Fr., fol. 23r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-860700:0045?run=617