LBr. 690 · Oberg, Fr., fol. 23r
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- 2 undt daß auch möge frey gegeben werden
- einen Lieutenant, Fenderich, wie mein die stelbe
- vndt zu der avantage bekommen kan, nachge-
- fallen verschaffen
- Auch daß man mit denen Ober, als unter
- licherer macht haben mag mit die stelben
- zu capitatieren, wie man will zu dem bestgering werden können,
- die Ober alß Unterofficierer, sobald dieselben
- dem Commissario gelieffert, daß von dem elatio
- an ihme also Hage möge gereichet werde.
- Obgleich das praedicirt von als Oberstl. erwart von
- Ihrer Churf. Durch, erfolget, so will man doch
- mit der Capitum Gage verliebnehmen, doch
- daß von dem clate den constitution die
- monatlich gage angerechnet werden möchte
- 6. Wann auch die Oberststanandde charge. Von
- Ihro Churf. Durchl. gnädigst erfolget, so ist cat
- unterthänigste begehren, doch sobald die Compa
- e comptet, alß ob auch der Obristpraesent si
- wieder möge dimittieet werden.
- daß auch den Oberst Lieutenant möge zustatten
- König, einen lapitum nach seinen gefallen
- uber kurtz oder lang anzunehmen, vndt mi
- ur
- demselben zu capitalieren,
- Soll dießer Casitan keine Gage praetendieren
- bischin nicht die Compagnie übergeben vndt
- der Oberstliebenant vorhero dimittiret worden
- e
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LBr. 690 · Oberg, Fr., fol. 23r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-860700:0045?run=617