Search the Nachlass

LBr. 879 · Spedazzi, fol. 26r

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.88.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

The machine reads it as

  1. dieses instituum Unserm Francio, und dem publico gleichwohlen
  2. verschiedene nicht geringe Nuzbarten zu wachsen, und unter ande
  3. renforder ist hierdurch Unsere Cameral-Cintünftigen auf eine h
  4. ertragenus gebracht, der auff Unserem AD verstande, dergleichen
  5. Post ehender abgeliosen, durch haltung einer täglichen richtigkeit
  6. solchem keine unbilliche Decia aufgebürret, einig-Unrechtmäßig
  7. und nicht genugsambliqvidirte Erbührendergleichen nicht abgeführet, vermit
  8. tels denen in allen Unseren Erb-Königreich- und Ländern aufftel-
  9. lenbland-Collegien und Concilirungen, deren Zanckreichte
  10. genau nachgesehen allen verschwärtzungen, und gefährlichen Hand
  11. lungen vorgebogen unsere mit ihren Seinerdigkeit an die Baccalität,
  12. anweisende Miliz richtig bezahlt, und in guthem Stand erhalten, Un
  13. derer gelegenheiten und Unterthanen hierdurch in viel weg ver
  14. höhret, der Credit erhöhet, vie Uns, und Unsere Länder hart be
  15. schwerende Buchereyen abgethellet, zu mercklicher gleiderung un
  16. eres ararii an Interessen ein Großes ersparet, Unsere Hoff
  17. mit denen erfordernüßen debio tempore versehen, mit zeitlicher
  18. Herbeyschaffung des benöthigten Provianis, und Munition ein
  19. Nahmhafftes erwirthschaffter, dem in der Bancalität sich inte
  20. renden Bürger und Handelsmann auch zu beßerer Fürst
  21. reschreiben anct. 1672, durch die gegen geringe Interessen erborgende Curi-
  22. lien, nachbrucklich geholffen (dem Bauersmann nicht weniger bey
  23. vermehrung des Handel- und Bannels seine Gaben, und Steinen,
  24. leichter zu bestreiten, die gelegenheit an die Hand geben, und ent
  25. lichen zu gemeiner wohljahrt der sicherste weg gebahret wird.
  26. Dannenhero, wir in Erwegung all-solch Uns und dem allge
  27. meinen Wesen auß diesem Special-Lüttitico Ursprünglich her- und
  28. zu guten tonnen Nuzbarten nicht nur allein auff die bald m
  29. lichste Eröffnung dieser universal-Bandelität sorgfältig trachten
  30. sondern auch daß Banckre Socherno dennen hernach allen, und sel
  31. bes, daß es anstatzen unser mit ermelter Banculiert, wegen der in ge-
  32. genwärtigem steur selber verliehenen Exemplationen und überlaß
  33. seneßenen haubt-Enctorum, wie auch anberen hierinnen enthaltenen
  34. Sauctionen, und Henckreich erkten und recessiren
  35. moge, genugsamb auch obliegen und bevollmächtigen an den all- daß
  36. jenige was zwischen dem Oberrn, und der Banialität geschlossen,
  37. wird, genehm halten und ermelte Bannaliität hierviber zu ewigen
  38. Zeiten nicht beschweren, sondern vielmehr als Superaus Prote-
  39. ctor, und Conservarer sie sey und verantivende Banicalität mit
  40. tell-erforderlich, landsfürstl. Manürten (Schützen und schir
  41. men selber auch in einem und andern so weit es dieses indicum
  42. acreditiren, und selben zu behuf kommen mag, annoch mehrers
  43. zulegen werden.

Cite

LBr. 879 · Spedazzi, fol. 26r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-866786:0051?run=617