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LBr. 879 · Spedazzi, fol. 25v

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  1. 16o Deüte bei dem Covenn, der Baccalität, und dero subordi
  2. rirten Collegien, wie auch bey diesem Banckl. Negoio sonsten er
  3. Forderliche subjecta, und bediente, bloß auß denen Banicalisten
  4. nach proportion ihres Crafs der Matricular
  5. maß hierzu erwohlet und befördert werden.
  6. Wir haben auch zu noch mehrer, und beßerer Sicherheit deren
  7. Band-Lüteren anten Urrten und Creditoren Unsere ferner alle gnädigste
  8. Relolution dahin geschöpffet, damit neben dieser frey und parani
  9. renden Banicalität ein Daniel-Coverno auffgestellet, und hierdurch
  10. männiglich eine genugsambe Eicherheit mit verschaffet werde, wei
  11. len zu besagtes Baccal–Oeverno dahin auch orditiret, daß selber
  12. von all-Unseren Hof-Mutter und Vice-sterien exempel seyn und
  13. allein an Uns, als höchsten protectorn, und conservärern
  14. ses
  15. General-Band-intend, untificuli angewiesen, sorverist aber allmöglich
  16. befürsten seyn solle; auff daß die Banzaltät von niemand in ihrent un
  17. dameinal-Gesatzen Praerogativen Privilegien und Freyh
  18. 16
  19. einigerlen Beißbeerichtiget, der vorperrirliche fundus nicht ei
  20. ercliret, und verwendet unsere durch die Banck-Cathars-Cathum gehenb
  21. Militar und Cammeral-Gehülle nicht höher, als sie zu muglich, mit
  22. C
  23. ausgaben beladen, zu Eisencken der Gabrielenburgos versaat
  24. aller Uns Haben nach dem Einkommen commentiret, und solcher
  25. mit eintimmung Unserer Hof-Camer, des Obern0, und der Bau
  26. calität verfasset, die in solchen enthalten- und mit ihrer Bezahlung
  27. ur Banicalität angewißene Allianandi, und zwar absonderlich
  28. Unsere hoffstabe und stilliz, wie auch nicht weniger Unsere in Besol
  29. rung stehende mürckliche Räthe, Beambte, Oticianzen, und
  30. hiente in all-Unseren Erb-Königreich- und Landen Quartali
  31. tig bezahlet) täglich die significirte Billanzien, und Salgi gezogen, und
  32. hierdurch alles in richtigkeit erhalten. (
  33. Von der Banialität Johann zu Bestreitung der unterm Jahr
  34. Uns etwa vorfallenden ohnmübgänglichen Unsgaben der Cred
  35. nicht anderst, ie seye dann der widerbezahlung genugsamb gesichert,
  36. verschaffet, und zu etwas mehreren keiner dingen angehalten, von
  37. Unsereich ancal. Coveno, annebens zu abstellung der etwa ver-
  38. etenden unordnungen schädlich- und gefährlichen Handlungen und
  39. vergleichen, daß behörige schleünig vorgeführet werden solle.
  40. lleggen auch 25ten für die berührtes Banck-Ooverno so
  41. wohl als auch die frauen und carquirende gemellt, mit allbereit-solch
  42. wohl ausgeführte instructiones haben verfaßen laßen, daß eine Un
  43. gleichheit so leichter dingen nicht unterlaüßen, sondern alles, ohne
  44. besonderer Beschwerde in beßer Orchnung erhalten werden kan, am
  45. wenigsten aber eine Subverbondises wichtigen Banck-Wercks-V
  46. ungadem tempore haubsächlich ex eo zu besorgen ist, weilen durch
  47. en
  48. n

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