Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 123r
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- selbst
- h
- Gr. W. Wehre zwar tief verborgene, doch herrliche
- rsuchen, gereichend zu einem höhern überschwenck
- lichen guth. Und weil demnach alles andere
- entweder Gott ohn anständig, oder an sich
- unzulänglich, ist nichts beßers als ein Voll-
- kommenes vertrauen zu der Göttlichen weißheit
- güthe und gerechtigkeit haben, und in übrigen
- unsere unwißenheit erkennen Krafft.
- solches vertrauens, können wir, nachdem wir
- Uns mügligst gehütet die göttliche gnade nicht
- von uns zu stoßen, da wir gefehlet die
- d
- wiederkohren zur gnaden thür muthwillig nicht
- vor säumen; es sicher auff die gerechte Reitz güthe,
- und weißheit Gottes ankommen laßen, der
- vermöge solcher gerechtigkeit niemand ohn recht
- zu thun, der auch die geringste rechtschaffene ursach
- send
- zur clage, zu geben verman, und vermöch
- seiner unendtlichen weißheit alles Zweifels ohne
- aufs beste und also geordnet, wie es zu erhaltung
- seiner uns unbotaudencken untadlichen pauver
- besterlichen Endt Ursachen, diensam ja nothig
- befunden haben wird.
- Und wegen Unserer Unbebißenheit
- haben wirdenn ich ursach mit Ämseren
- gedancken, will zustehen des heiligen Apostels
- tauli großes paradoxum, Gott habe alles beschloßen
- unter dem Unglauben, damit er sich aller erbarmt
- in geziemender gelaßenheit zu erwegen,
- und darauff mit ihm außzuruffen
- welch eine tieffen des Reichthums, beyde
- der Weißheit und Erkentniß Gottes. Wie gar
- unbegreiflich, sind seine gerichte und uner
- lich seine wege. Denn wer hat des Herrn
- sinn erkandt, oder wer ist seyn rath geben
- gewesen, oder wer hat ihm etwas zuvor geben, d
- daß ihm werde wieder vergolten? Denn von
- ihm und durch Ihn, und in ihm sind alle dinge
- ihm sey Ehre in Ewigkeit. Röm. XI. 33. 34. 35.
- Nachdem nun die Reformirten
- a
- dem dardrechtischen Synodo dergleichen
- arten, deum vesso lijcken nicht nicht so
- malum intellige culpe fahren gelaßen; so wir
- hnen iedoch annoch bey gemeßen, als lehreten
- Sie: Deum velle malum postime sine respectu ad
- malum culpae. Gott wolle etliche Menschen straffen
- um etwas verdammen, ehe einige ihre Sünde
- betrachten kommen, und also ohne absehen
- ob sie sündigen würden oder nicht. Welches
- abermahl mit gottes gerechtigkeit guthe und
- Barmherzeit keines, weges bestehen kan.
- supra
- ein
- Es gehet aber solches eigentlich dingen
- Saplarios an (von denen be
- mehrers) und zwar wie sonderheit die jenigen
- 23
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 123r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068367:0245?run=617