Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 160v
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- modum mandicationis andeüten, wie
- es im ersten anblick scheinet, so verwerffen
- wir es selbst. Denn wenn corpus Christi
- manducarioraliter so viel seyn solte, als man
- ducari secundumoris instrumenta, et ab iis affici
- et communi,
- ata ita manducari liberaliter, dentaliter, lingua
- gutter. Als wenn leibend blut
- teri
- Christi auff Lippen, zähnen, zung, und im schland,
- ja endtlich im wagen und convexis sich befinde,
- reisen angegriffet werde; auff den fall sind wir gänzlich darwieder
- und von diesen originis auff art natürlicher
- verwerffen seyn. Wenn
- aber realis manducatio corporis Christi
- nichts anders sagen will, als daß
- nunstliche Nießung ein reqvivicitum
- und mittel sey, dadurch Leib, und bluthen Christi
- wesentlich von uns empfangen wird,
- kan man solche redens art wohl beybehalten
- kan auch von den Reformirten selbst gebilliget
- werden. Doch mit diesem Unterscheid zwischen ihnen
- und uns daß bey uns oratis manducatio und ordre allein
- vor ein sufficiente Hoficiqvidium vel requis itum gehalten
- n bey ihnen wenigsten vor
- und auff diese weise, wenn realismanducatio
- corporis Christi so viel heißen solte, als ein solcher manducanten
- s tus dazu nichts als der Mund und deßen
- würckung nach den worthen der einsezung
- gefordert wird; so köndte dieße terminus ein noch überbleibender
- 1
- divortium zwischen Uns und den Reformirten
- gedeüten, weil sich deßen sensus auff die manda
- rationem indignorum resolviren würde: Und
- köndte man sagen daß wir manductorem wie man wohl ges
- oralem, id est pro ore factam lehren, die
- reformirten aber nicht, weil sie in exceptionem
- wir, auff die bloße exceptionem per terrenae ore factam, sondern zu Frich mit auff fidem
- rei coelestis, nempe corporis Christi nicht, wie
- conditioniren. Doch läßet mandahm
- gestellet seyn, ob nicht beßer den Terminum
- mandicationisoralis fahren zu laßen, weilen
- wie bereits erwahnet einen modum oralem
- zu bedauben scheinet, und unsere meinung beßer aus
- gedruckt wird, wenn man sagt manducatio
- et
- als die fieriore /
- als damit ihres
- Nun wollen wir Uns zu Calvino
- wenden, und deßen Lehre vom heiligen
- Nachtmahl mit fleiß untersuchen, zumahlen
- er vor andern sich beständig deütlich und
- gründtlich ercläret. Unßere Kirchen lehren
- wie bekand mit jrenaeo, daß im Heiligen
- e
- Nachtmahl tres terrena et coelestis sey.
- Res termina ist brodt und Mein, Res Coelestis
- und
- e, denn erclärung dabey,
- der Leib und das Bluth Christi. Von der wesent
- lichen gegenwart rei terrenae zeügen unsre aüßerliche
- rinne; von einer praesentia objectiva vel cogitativa
- pania, et bibitio vini
- Fidei
- 6
- infra ex Inst. IV. c. 17. b i
- aber dann auch bester
- n
- a taliter
- est onse qui
- e
- fierioraliter,
- me
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