Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13, fol. 8v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.88.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 7r); this page is its left half.

The machine reads it as

  1. derscheinen, obschon untaphis vertheilten, ja ein andere selbsten
  2. umb verscheidenener ursachen halben ex communicirenden Chron¬
  3. tälischen Geistlichen Tölcker oder Kirchen, und dann zu ei¬
  4. niger in Jahrgebürg in gewißen thätern von Piedmont
  5. und in Böhmen noch übergebliebene Waldenheit
  6. nicht weniger in vorigem Königreich Böhmen der zeit noch
  7. subsistirenden Hugisten; aber alle diese drey fassen, absch
  8. die Zweyletztere mit der Ersten, nehmblich der Kalischen nicht
  9. bereiniget, sondern vielmehr die eine umb diese, der andere aber
  10. umb eine andere Ursache halben Ihr zu wieder waren, so waren
  11. Sie doch noch deßweilen nicht in allem ganzen noch recht lutherisch od
  12. Reformirt, sondern hätten vielmehr sowohl der Lücherischen als
  13. auch der Reformirten meinung und davor haltung nach noch
  14. einige derglauben, welchel. wie dann die Reformirter in Ehrer-selbst
  15. kirchen Historien, und fein also von Ihnen selbsten gestehen, gegen
  16. die purität des Evangelii gelauffen, und welche Sie auch ablegen
  17. müßen, der alß die Reformirte in vorigem Seculo zu Basel
  18. zußhero communisch oder in Ihre Societè annehmen wollen,
  19. Dieses kan auch mit bestand nicht geläugnet, sondern muß viel
  20. mehr Saltem quoad factum gestanden werden.
  21. c
  22. Über die jenige, welche da außgesampt gegen die Römische sathol
  23. Ehekirche protestiren thäten, und an statt solcher Schwerbiß
  24. hero über Sie gehabten Kirchen und der Traution aufhorsi
  25. tät nunmehro et pro unire et Solitaris regula fidei, die
  26. heilige Schrifft alleine erwehlet, und pro unica normas, so viel
  27. an Ihnen, constituiret, und solche Heilige Schrifft auch in omnibus
  28. Ex
  29. ad Salutem necessarii von gantz hell und klar hielten, und in
  30. effectu denen Christgläubigen Saltem und vor sich das Ju
  31. dicium discretionis, ohne einige andere Menschliche authorität
  32. attribuiret haben wolte, solche ins gesampt Protestiren der
  33. theilen sich nichts desto wegen unter Ihnen selbsten (einiger
  34. mehrere Subdicisionen zugeschweigen) in drey gegen ein
  35. ander offters starck erhöhrten Haupthausen, nehmblich; der
  36. licherischen, welche sich gerne von der ohngeänderten Augspurgi
  37. Ehre Confession auff Evangelisch nennen. 2. darvon Schwürzen
  38. rischen Confession, das ist durch, welche sich informiret nennen,
  39. oder auff zwinglich und Calvinisch gesinneten, und dann
  40. e
  41. der Wiederhaüser und Socinianer, dann diese alle so viel alß
  42. fast ganz unverley principias haben, auch gleiche aversion
  43. e
  44. gegen die Römische Catholische kirche und den Pabsttragen, auch
  45. alle im hellenschein des Evangelij zuwandeten vermeinen,
  46. also, daß bey allen diesen dreyen ein jeder vermeinte am be
  47. ten E
  48. 25 vor zu verstehen, und solchem zu folgen, und ob
  49. sie schon insgesampt sich gar wenig, jedoch bey einem mehr alßdenn
  50. änder
  51. h
  52. Coll.

Cite

Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13, fol. 8v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068374:0016?run=617