Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15, fol. 25r
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- in der Religion mit der Römischen Kirche für einen wider.
- c
- e
- u
- struch, wie davon sein Ecclides Catholicus zeiget. Er
- wir fest versichert, daß die Päbstliche Monarchie zwar den
- ein
- hen nach mir gächlich, in der Rhat aber irdisch sej, über die
- e
- Relation und Lörger aller Menschen zu Herrschen und die
- c
- h
- u
- übense articul sich zu unterworfen suche, und h
- v
- e
- d
- es für die Pflicht aufrichtiger Protestanten, ihren Nach
- v
- nicht unter die schwere hoch zu bringen. Vor aber der Kaiserl.
- e
- n
- hof den Bischof empfohlen?
- w
- habe
- 1
- p
- proce
- und der Churfürst dem
- 3
- das Geschaft aufgetragen hatte; so müste er
- gehorsam seyn, doch beschloß er gleich, mit starlen Grunden
- N. et
- e
- s
- die Hofnung zur Vereinigung abzuschwerden. Dis gelangen
- noch
- a
- a
- h
- e
- ihm nach Wunsche Er schrieb im Sept. 1676. an der
- H. Dr S.
- h
- gehet, sehr gewiße bedingungen des Briefwechselz fest
- und handelte in seinen Briefe von der Religion und
- u
- n
- ihren Vorschriften be glaubens-Lehren, Lebenschlichten und
- e
- Lerrnomen, und gab das Apost. Glaubensbekt intim
- 95
- e
- e
- als einen Curhen Begriff der Glaubenlehren an. Der Bi
- ni
- schof sezte in seiner Antwort 4 Einschränkungen aus
- dem becano hinzu: 11) jeder könne selig werden, der
- e
- e
- w
- auf eine deütliche Art die 12. Articul des Schimboli
- glaubte, nach ihren wahren und rechtmäßigen Ver¬
- 7
- l
- stande. 2) auch der, so die übrigen wenigstens auf eine
- duncke art glaubte, 3) wer keinen irrthum hätte, der
- den wahren Glauben entgegen were, und daß wer die
- Gebote Gottes hielte, habe sich die Gelagter zu versprechen,
- c
- darbeit ein versicherung wiederte, daß die 1. u. 2te Einschwan
- lang wegen der betrüglichen Auslegung, alle Hofnung
- zur Vereinigung benähme, und setzt ein
- pe
- e
- den Römnsins und den Römischen Rathes mus entge¬
- e
- gen. Beide hinter würden in ein wüstes Meer von
- s
- Streckreiten verfallen seyn, wenn nicht der Churfürst
- ihnen das Gesen weslich gegeben hätte, sie solten die
- s
- e
- eit
- h
- Glauben-Lehren bey Sinte sehen, und einen kübschen we
- ey
- s
- c
- krählen. Der Bischof müßte erclären, wer die Macht habe
- u
- kranzosen und Spanier nicht entwären; und wenn
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15, fol. 25r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068376:0049?run=617