Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 1, fol. 7r
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- e
- Relation in Sachen Jürgen Rokahr Junior, Kläger undt Appellanten
- contra Jürgen Rokahr Senioris Witbe, aniezo He
- und Erben.
- a
- Jürgen Rokahr jun. begehret von seines Vatern Bruns Jür
- gen Rokahr senioris Witbe, so Heinrich Schradern Geheyrathet (§.
- Morgen Landes zu Gestorff in Amt Kalenberg gelegen, dieweil
- er vom Guthsherren damit bemeyert worden, welcher auch ihm Cläger
- sie nur praecario ad his vitae mit sein Clägers consens be
- seßen, da dann der Amptman zu Calenberg Sequestrationem
- fructuum erkennet, davon Cläger anhero appellirt, und ist
- numehr auch super petitorio alhier verfahren worden. Die
- GuthsHerrin Catharina Elisabeth Gogrevin witbe Krops
- assistirt Clägern, und Beclagte wendet dagegen ein, daß
- durch eine richtige theilung die Länderey an ihren vorigen Ehe
- man kommen, dagegen die GuthsHerrin replicirt, daß solches
- ohne ihren consens nicht geschehen können. Weil aber das factum
- sehr verworren und Zeugen beyderseits abgehöret, soll zu deßen
- erklärung folgende Species facti dienen. (§. 2)
- Heinrich Rokahr der ältere hat 3 Söhne hinterlaßen, artic.
- reprobatorial. 4. nehmlich Heinrich Rokahr den jüngern (Clägers
- Jürgen Rokahr des jüngern Vater), Jürgen Rokahr den ältern,
- deßen Witbe (nehmlich die Beclagte) anietzo Heinrich Schradern
- geheyrathet, und eine Tochter Gertraudt, welche hernach Beclagter
- als Zeügin in hac causa angegeben. Als Heinrich Rokahr der ältere
- gestorben, hat seine Witbe Peter Segern geheyrathet, welcher viert
- halb Morgen Hämlisch Land, oder von der Hämlischen güldenen Hufe
- zu Gestorff, vid. art. prob. 2. et art. reprob. 2. zur Morgengabe,
- oder Brautschatz an den Hof gebracht (Nota Cläger gibts an vor
- vierdthalb Morgen, reus vor vier, testes d. loc. favent actori) und
- vor seinem absterben verordnet, es sollen diese vierdhalb Morgen
- e
- seinen beyden stieffSöhnen Heinrich (jun). und Jürgen (sen,) Rokahr blei
- ben, hingegen solte ieder der Schwester Gertraudt 20 fl. geben.
- Wie dann Becl. solches articulirt artic. reprob. 5. 6. 7. deßen Zeu
- gen es auch, und in specie die Schwester Gertraud selbst bejaet,
- daß sie die 20 fl. von einem ieden in sonderheit empfangen, auch
- hätte ieder seinen theil in Besitz gehabt, wiewohl sie, die Brüder,
- auff des StiefVaters Verordnung des Landes nießung der Mutter s
- olange sie gelebet, gelaßen. (§. 3)
- Clägers articuli und Zeugen gedencken von diesem allen nichts, und
- sagen hingegen es habe der eine Bruder Heinrich Rokahr von
- Herman Oldenkopf noch drey Morgen solcher Länderey erblich ge¬
- kauft, artic. prob. 3. Und were Heinrich Rokahr vom GuthsHerrn
- mit 6 1/ Morgen bemeyert worden (solches verstehe also, daß
- et
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