Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 4, fol. 1v
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- Replicant gräfl. gevollmachtigte, die gewahr
- sey mala fide erschlichen das vitium bliebe, wenn
- es schohn in die Gündrste hand gekommen. Conrad jeni
- des Münzmeister Bruder sey nicht bevollmächtiget
- gewesen, sondern allein Testag und Koppel, die ihn
- die Vollmacht anvertrauet, denen er sie resti
- inire sollen. duplicat Münzmeister, so hätte zur ant-
- wort geben, daß er durch seinen bruder die antwort
- wollen wißen laßen. Die mandatarii waren darauf
- weggangen, sein bruder noch etwas bey ihm blieben.
- dem er (weil er gewust, daß sein Bruder
- eine liquide schuldforderung an den Grafen
- gehabt, und zu abführung derselben die Kuxe ver-
- n
- üffet werden sollen etwa nach 8 tagigen ablauff
- des H. Grafen ihme gelaßene Vollmacht zugeschicket
- und zugleich seine resolution wißen laßen, daß
- er die Kuxe umb einen billigen Preiß annehmen
- wolle, umb die 250 thl. aber stünden ihm die Kuxe
- nicht an. Sein Bruder hatte ihm berichtet, daß ihm
- die kuxe neben anderen abgetreten, ihm zum kauf
- angebohlen und die gewehr zugeschickt, darauf er
- gezahlet, sich aber ercläret, wenn innerhalb eines
- 0
- vertheil jahres dem H. Grafen oder auch ihm der
- Handel geweig solte, so wolte er seyn 1000 thl. und
- 100 H. erlaßene schuld sie restituiren, die
- gevollmächtigte hätten zwar nicht gesagt, daß er
- einem Bruder die Vollmacht wieder zu stellen solte,
- sie hätten aber
- etliche monathe und qvitate stillgestrieben,
- Credo hoc posterius), und sie nicht wieder gefodert
- als ihm die graff vollmacht gezeiget worden,
- so sagt er, wenn er sterben solte, so vermeine
- die ihm zu gstelte Vollmacht, wäre mit
- Papier, unter den Gräfl. In sitgel gewesen,
- diese aber sey mit Sack untersiegel. Er
- g
- ehrlich zu erhalten, daß er nicht gewust, daß sein
- rde wegen der kuxe mit den H. Grafen nicht glückig
- . etc. er hätte wohl gewust, daß sein Bruder
- ndt denen in solution abgetreten. Es kann nicht
- könne vergnüget seyn, und weil die kuxe nachl
- gehends nicht wieder gestordert worden, so habe
- er nicht anders glauben können, als daß
- ihm nach solche 12 kuxe abgetreten wäre
- Triplicant Mandatarii, Comitis reus variire,
- ben vormittags gestanden, die ihm vorgezeigte Vollmacht
- positionis sey die ihm zugestelte. Es sey auch bekand
- estald des H. Grafen, daß was sie eigenhend
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