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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 4, fol. 2r

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  1. weich
  2. unterschreiben sie niemahls mit waß wacht siegeln
  3. sondern daß thut die Cänzley in weich roth wacht.
  4. das Jessen und Koppel zu frieden gewesen, daß die a
  5. vollmacht seinen bruder angestellet werden solle.
  6. den wird wiedersprochen, über dieß so hätte
  7. er sich nicht mit ihnen ultra limites mandati
  8. dem Münzmeister
  9. können einlaßen.
  10. opponirt man deßen eigne gesandtnüße
  11. er 28 Aug. anni curva in Zell den GraffenRat
  12. d
  13. lic. Bodern, und den Hüttenverwalter Schmidt
  14. gethan, darinn er gestehet, daß er erst in
  15. im octob. 16 ist die Vollmacht seinen brader
  16. n
  17. zugestaldet, wie solches
  18. das ad acta gegebene zeugnuß sub der darzu
  19. Nun ist vorher den 21 7 b.
  20. völlig vergnüget worden und seiner dienste erlaßen
  21. so dem Münzmeister nicht anbekand seyn können.
  22. weil er sich auch die auf solche transaction
  23. l2 —
  24. cedirte 25 hujus zu schreiben laßen, die kuxe sind 1.)
  25. wie auf Conrad-Locusischen, sondern erst im Januar 1693
  26. auff des MünzMeisters Nahmen geschrieben werden. Er
  27. in 12 kux
  28. hette leicht erachten können, die cessio so
  29. würde nicht ohne schrifft geschehen seyn, sowohl als die cassio der Schnee
  30. die gewahr sey dato ersch
  31. Dan Münzmeister
  32. seine casu nicht zum juramento purgäfripsis laßen den clar quod dolus
  33. weil er nichts probiret, hingegen an seiten des
  34. Srafen documenta und zuugsammen beweis, der
  35. hitten versicher, Schmidt, Herrrt sich adjura mentum,
  36. Mühew
  37. rad
  38. cat
  39. Vollmacht noch vor den 7ten 72, und also vor der
  40. e
  41. Transaction zugeschicket-weise die abrechnung in copia
  42. den 3. 7br. zu seinem Bruder und cessier und
  43. e
  44. roppeln und seinen fuder unterschrieben. Es hätte
  45. t
  46. die Kuxe von seinen bruder gekaufft deßen guthen nahmen
  47. bey der Churf. oberbergfalsiren zu retten, und zwar den
  48. c
  49. glaubt nicht, daß die
  50. Kux vor 100 thl.
  51. vorgezogen woll mant diesen so er gesehen,
  52. denn erstlich wüste er nicht wozusie ihm
  53. Nuzen solte, weil sie das Bergamt zu
  54. keiner abgeweschung obligirte, und keine ordre
  55. an den berghermearum darinn enthalten, was er
  56. von den gewollmächtigten erhalten, wäre seines
  57. Daß der
  58. behalts also eingerichtet gewesen
  59. bey Secretarius ersuchet worden, ihme
  60. Münzmeister 12 Nuzen auff den Samson a` 1200 thl.
  61. zuzuschreiben, ob nun nachgehends sein Bruder H
  62. die kluge näher erhandelt, darumb hätte er
  63. causam contractui
  64. daderit.

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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 4, fol. 2r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068424:0003?run=617