Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 4, fol. 2r
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- weich
- unterschreiben sie niemahls mit waß wacht siegeln
- sondern daß thut die Cänzley in weich roth wacht.
- das Jessen und Koppel zu frieden gewesen, daß die a
- vollmacht seinen bruder angestellet werden solle.
- den wird wiedersprochen, über dieß so hätte
- er sich nicht mit ihnen ultra limites mandati
- dem Münzmeister
- können einlaßen.
- opponirt man deßen eigne gesandtnüße
- er 28 Aug. anni curva in Zell den GraffenRat
- d
- lic. Bodern, und den Hüttenverwalter Schmidt
- gethan, darinn er gestehet, daß er erst in
- im octob. 16 ist die Vollmacht seinen brader
- n
- zugestaldet, wie solches
- das ad acta gegebene zeugnuß sub der darzu
- Nun ist vorher den 21 7 b.
- völlig vergnüget worden und seiner dienste erlaßen
- so dem Münzmeister nicht anbekand seyn können.
- weil er sich auch die auf solche transaction
- l2 —
- cedirte 25 hujus zu schreiben laßen, die kuxe sind 1.)
- wie auf Conrad-Locusischen, sondern erst im Januar 1693
- auff des MünzMeisters Nahmen geschrieben werden. Er
- in 12 kux
- hette leicht erachten können, die cessio so
- würde nicht ohne schrifft geschehen seyn, sowohl als die cassio der Schnee
- die gewahr sey dato ersch
- Dan Münzmeister
- seine casu nicht zum juramento purgäfripsis laßen den clar quod dolus
- weil er nichts probiret, hingegen an seiten des
- Srafen documenta und zuugsammen beweis, der
- hitten versicher, Schmidt, Herrrt sich adjura mentum,
- Mühew
- rad
- cat
- Vollmacht noch vor den 7ten 72, und also vor der
- e
- Transaction zugeschicket-weise die abrechnung in copia
- den 3. 7br. zu seinem Bruder und cessier und
- e
- roppeln und seinen fuder unterschrieben. Es hätte
- t
- die Kuxe von seinen bruder gekaufft deßen guthen nahmen
- bey der Churf. oberbergfalsiren zu retten, und zwar den
- c
- glaubt nicht, daß die
- Kux vor 100 thl.
- vorgezogen woll mant diesen so er gesehen,
- denn erstlich wüste er nicht wozusie ihm
- Nuzen solte, weil sie das Bergamt zu
- keiner abgeweschung obligirte, und keine ordre
- an den berghermearum darinn enthalten, was er
- von den gewollmächtigten erhalten, wäre seines
- Daß der
- behalts also eingerichtet gewesen
- bey Secretarius ersuchet worden, ihme
- Münzmeister 12 Nuzen auff den Samson a` 1200 thl.
- zuzuschreiben, ob nun nachgehends sein Bruder H
- die kluge näher erhandelt, darumb hätte er
- causam contractui
- daderit.
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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 4, fol. 2r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068424:0003?run=617