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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 10, fol. 1v

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  1. gebrachte protocoll andentes, daß die Mutter auff
  2. ihn Appellanten ahrn SchwiegerSohnen wegen wiederwillen ge
  3. sitionis,
  4. faßet, daß er diese 80 thl. begehret
  5. n
  6. dazu
  7. kommet vorappellanten, daß die Mutter selbst in den
  8. Ehe pacten erwehnet, daß die guther so sie damahl gehabt
  9. von ihren vorigen Ehemännern Hansen Ludern Wilhelm
  10. in
  11. climmer, und Curdten Klinckharts, Appellanten fran
  12. s
  13. Vaters hehrrühren, dahehr vermuthlich appellatis
  14. rauen wegen ihrer Väterlichen Güther; so ihr sonst allein
  15. s
  16. c
  17. gehören hätten, zum voraus als ein creditum ausgedinget
  18. und vorbehalten seyn; Deo testamentum malenum mit
  19. ei de bonis paterbis adminere potuit. arg. l. si constante. In
  20. C. de donatiante nupt. Carpzov p. 2. const. 43. defin.
  21. 6 n. 4
  22. or auff allen fall würden
  23. Appellanten zum wenigst 40 thl. daß der helffte der
  24. reiten 80 thl. aus 7 thl. Haus Dietrichs nachgelaßenen
  25. sehen
  26. guthen gebühren, dieweil in den EhePactis der H. daß solche
  27. aus beiderseits Eheleuten vorhandenen guthen abgesetzet
  28. s
  29. werden solten seyn, auch solches gedachter Haus Dietrath nie
  30. in
  31. pertestamentum revociret.
  32. e
  33. wenn auch
  34. endtlich alles diese 2 thl. betreffend
  35. aufgehoben worden, sowohl doch Appellant befugt
  36. den werth der 2) pferde so seiner Frauen Vaters selbst
  37. Klinckhart einbracht, als
  38. h
  39. Dr
  40. Väterlich guth zu fodern, wiewohl Er vermuthlich
  41. ein mehres herauße, in dem kein inventarium
  42. Überdieß
  43. en
  44. nach seinen Tode aufgerichtet worden.
  45. ist appellat die 19 thl. so die Mutter ied
  46. ehrlichen Vaterhausen die Reichs-An Brausen breitenstein
  47. bezahlet, in gemeine Theilung zu bringen, weniger nicht
  48. S
  49. A
  50. Von dem Erbschafftlichen wohnhause und hofe in Groß
  51. Schneehen, daran er vermöge mütterlichen Testaments, die
  52. für und wahr praetendirt, Appellanten erfahrenen der ihr ge-
  53. bührenden halben theil als 125 thl. bahr geld zu mahl er
  54. angelione, solch haus und hof auff 15 g. h. H. Geschäzet
  55. stehen, oder es appellanten davon zu laßen schuldig, quia
  56. rohaeredes de pretio, convenie nequeunt perveni
  57. dum est ad licitationis remedium l. nam ad licitationem
  58. Ob nun
  59. 5. In fam. hercisc.
  60. wohl deßen ungeacht, appellat in vorm Urtheil abhoh
  61. rirt, weil er so aber gleichwohl dahin deüten will, als
  62. were er aus unüberlich gebübschafft gar, nichts
  63. zu geben schuldt, biß zum wenigsten dubir. Appellant
  64. befugt gewesen das remedium appella
  65. ctionis zu ergreiffen, bittet die 8 auch (so der
  66. h
  67. zum wenig, deren helffte aus StiefVaters verlaßen,
  68. hoffen, item daß die ih. H. So die mutter vor den Stieff
  69. vater bezahlet in gemeine theilung zubringen mit sint
  70. den zinsen von des zeit. Endtlich wegen deß Hauses
  71. die 125 thl. oder gegen deren erlegung des haus
  72. et
  73. der s
  74. als er sich verheyrathet
  75. einbracht. (2
  76. seines feind

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