Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zur Genealogie und Heraldik LH 8, fol. 38v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.82.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 39r); this page is its left half.

The machine reads it as

  1. etôt obligé d’en trependre une guerre ou faire me bemaedre qui pouráme,
  2. sans prendre preallablement l’avis des
  3. changere, nunc rujets au dit someran, neque liberpai des obligations de dévuluge inveni
  4. chavaliers, en ce cas les cheraliers,
  5. gréme, seront devrages de l’obligation portée au cingoëme charitre,
  6. de le servir pendant cette guerre,
  7. dont il est parlé au cingvieme tropitre.
  8. im Eilfften Capital ist enthalten
  9. t
  10. daß die Ordens-Ritter dem Badem.: Hörnigk:| wieder des Ordens
  11. Haupt nicht dienen sollen, es sey dann daß
  12. e in Person zu felde gehe
  13. e
  14. Dieses kan auch nicht wohl bestehen. Inmaßen
  15. s
  16. en
  17. hoh
  18. v
  19. Hn Graber
  20. im nothfall ein unterthan seine herrschaft
  21. ieder
  22. Vaterland dienste leisten muß, der LandesHerr
  23. sey im Person zu gegen oder nicht. Es köndte
  24. machen.
  25. in
  26. ja auch wohl der courg
  27. Regent
  28. kenzeßin seyn oder die herrschafft
  29. oben
  30. in einer Versamlung der Staÿten bestehen, könderscheinet also
  31. d
  32. so dieses Verbothen nachzuhausehen, und also aufzuheben
  33. d
  34. ehr oder also zu beschräncken werden, daß
  35. ob schohn dieser helffte artikel unter die unverand erlichen
  36. niemand an beobachtung seiner schuldigkeit
  37. verhindert werde
  38. no 16ten Capital wider unter die ursachen
  39. außstoßung aus den st
  40. der außschließung
  41. aus einzettel
  42. ein Ritter entlich der Cläger fürstl. flüchtig worden,
  43. h nun nun scheinet, wen ihm man die worth
  44. liches zweif
  45. genau ansiehet, daß es die Meinung habe
  46. sa
  47. er Gotrifft, soll das
  48. wenn er davon fliehet, wenn die fehlen
  49. angehen soll, nicht aber wenn er aus
  50. e geschlagen, und zu fliehen gezwungen wird.
  51. weil aber die wort alzu weitschweiffig,
  52. köndte eine erclärung beygefüget werden,
  53. wo im 17 Capital, und sonst kayser d
  54. Königen, und Herzogen gewiße vorrechte Zustanden
  55. geschrieben werden, köndte man beyfügen,
  56. daß unter dem nahmen der Herzogs solche auch
  57. Margrafen landgrafen, und andere Fürsten
  58. an
  59. w
  60. welche mühsames Landes
  61. n
  62. den
  63. mit begriffen werden.
  64. fürstliche obrigkeit halten, und daß diese andern Rittern
  65. von der Cron vorgehen sollen, wenn sie einem vorhergehenden
  66. rhehr einer anderen zeit bereits sie mögen
  67. im orden alter seyn oder nicht
  68. so einem andern
  69. Herren unterthun
  70. ou
  71. non müables) gerechnet
  72. wird
  73. der Zwolfte artikel kan
  74. um
  75. auch nicht wohl mich also haben, bleiben
  76. verordnet ward ein Ritter
  77. der in eines andern als seines Herrn
  78. bauhesherrn Kriegesdiensten begriffen
  79. soll einen gesundheiten m
  80. den er in solchem Kriege gefangen
  81. freyzulaßen schuldig seyn,
  82. und nicht anders als entsolche
  83. vorbehalt sich in eines fremden f
  84. Herrn dienste anst
  85. Dieses mag vor alters
  86. tatt gehabt haben, darin
  87. rlicher mit seinen gefang
  88. alten Hönnen stehen seyn, aniezo sind
  89. ihm
  90. die gefangene nicht des
  91. Ritters sondern des Krieges-
  92. nichts herr

Cite

Leibniz-Handschriften zur Genealogie und Heraldik LH 8, fol. 38v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068751:0078?run=617