Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 160r
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- Nun solte man sich vor etlichen
- wochen nicht allein hiemit vergnüget,
- ondern auch noch zimliche Rechnung auff
- des Gers und deßen Nordischer Alliirten beystand
- gemacht haben; es hat sich aber in einem
- auvehblick der Specität, in dem sich die Ottomannische
- pforte abermahls zu einem bruch-
- mit dem Camz aber, und wie es fast scheinen will, und dem König zu sehen
- allein Chur Dürnigkeit hat mit höchsten und helstein glückstad, aus heßigeiß eines Schwündschen Embraths C
- nehmlich ist verleiten laßen. Daher nicht
- wegen dero Reichs-beytrags schwührigkeit
- machen, sondern auch die Cron hohlen des Kaysers und
- der Venetianiz, beystand, aus dem
- Grund suchen sich zu würde, daß der Carlewizische Frieden
- worden
- übertreten zwar solte.
- sich zu förderst dafür halten
- daß keinem Reichsstand zuzustehen, daß er
- seinen Reichs beytragen, wegen der nothdurfft seiner außer Reichs gelegenes
- Lande auch zurückhalten dürffe. Weil
- diese ReichsBürde ein wesentlich stückseiner Nachst
- und der Zweckseins Reichs-leches; daher was zu allen anstadt
- gen König zu Schweden, und zwar außer wißen der Reichsstände
- aus noth verwilligt worden, in keine folge zuziehen,
- leistung des ihrigen
- hiehr seyn würde, ChurSachsen undt
- Gdstoffe auch anders als durch glimpfliche Wege zu bringen. Haben aber auf eingeben:
- aber an
- errn
- gelaße
- zu bringen; so wäre die sach so zu faßen, daß
- ämt, daß endtlich auch von seine ansehen auch ihren Nothdurfft in gebehrende Betrachtung,
- zwar die Form der Reichschuldigkeit beobachtet, in der that aber
- nicht gezogen werde; weilen solche numpel und Beclagten theils des Reichs-allsen Z. 16, so geschwärz
- doch anmehr die Reich als welches
- von Schweden nicht weniger gefahr als von Franckreich selbst
- besorgen muß.
- Hier entstehen, nun zwo überaus wichtige
- und schwehre fragen, die Erste ob der König zu Schweden
- für einen Reichsfeind zu achten, vors andere ob durch
- der Pforte entnehmen Segen den König zu Pohlen der
- Carlewizsche Friede und gebrechen. Solche Fragen können,
- vor
- Unterh
- auff zweyerley weise überleget werden, aus dem Punste
- des Kaysers und aus dem Punct der Rathsambt zu
- Denn weder alles was Rathsambtrecht, noch alles was
- recht ist rahtsam. Wan alle schuldigkeit ist rahtsam,
- aber nicht alles recht ist schuldigkeit
- n König zu Schweden belangend, so ist zuförderst
- gewiß, daß sein Einbruch in das Churfürstl. Sachsten denen
- Reichs gesezen zu wieder gewesen. Denn da er haben wollen
- daß die Sächsischen Kräffte gegen ihn in hohlen nicht gebraucht
- würden, hätte er auch aus seinen Reichsland in diesen bringen
- mir sich dießfals gegen das Reich gebührend, erclären müßen,
- Nun ist zwar diese schuld einiger maßen durch
- den alt-Rastädtischen Vergleich vergeben. Aber nachdem
- der König zu schweden, von neüen auch so gar schrifftlic
- bezeiget, daß es ihm bloß an gelegenheit fehle, niemals
- einen Einbruch in Sachsen zu ihnen ist mir solche
- zu erclären
- . Das Recht gegen den
- nehmlich Pommern
- breinen und zwey-
- brück
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Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 160r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068772:0323?run=617