Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 108v
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- ich als ernst, und auch durch erfordert wird, auch in reteratissimae mala abzuschafft
- Man sahe in Nürnberg und etliche wenige
- andere städte an, ob nicht darinn an noch die
- alten trachten gelißen, der meiste luxon be
- schnitten, und daß eine große Ursach
- ihres annoch daurenden florirens sey. (§.
- e
- Soll man die Handwergs-Leüte nicht mit
- an den und straffen, zwingen kommen gewiße
- Sachen nicht zu verarbeiten, soll einen jungen
- Mensch, der ohne erlaubnüß in fremde
- Lande reisen will nicht schrecken, wenn
- er weis, daß es ihn zu hausam, so verlierung
- seiner befoderung, seinen eltern Freunden,
- Vormunden, da sie copej derien an noch
- geldsträffe kosten; gewislich mancher
- wird Gott dancken einer so kostbaren
- necessität suberholben zu seyn. Was Cammarcii betrifft, könten sie durch Testi
- rohe wahren bey uns sauber gnugsam
- zu verarbeiten, nöthige manufacturen
- zu infro duciren, werden sich köpf und Künstler
- gnugsam finden, denen man mit imposten
- auß fremde helfft. Und würde
- uns Franckreich und Holland einen schlechten
- poßen thun, wenn sie wiederumb imposten
- auf unsre wahren schlügen, die sie ent-
- weder ohne daß der laßen
- oder deren nicht empehren können, und wer
- e gut
- würden wir mit meinen Brandteweinen, Schließen theils
- roßen theils England, Holland, und Norden ver-
- sehen, und damit Franckreich mehr Schaden
- thun, als wenn wir ihm zehen Armeen
- ruinirt hätten. Nun es lieget nur
- am Wollen, doch nicht nur eines, auch
- nicht aller, sondern vieler, welchen anheim
- zu geben, ob sie lieber einander nachgeben und partem consiliis alle
- einzelen drauf gehen, und sich ihrer Taphier,
- oder eingebildeten interesse, oder verderblichen cunctation, oder unnöthigen
- albern luxui, daraus
- lächerlicher mendität und implorirung
- eget.
- der liberalität deßen fol
- get, daß er uns bey der bettelung und armuth
- erhalte, und allezeit uns ein stückgen von
- dem unsrigen und Brosamen von dem Brodt,
- so er Uns blinden doch vorm Maule weggenom-
- men, zurük zu geben habe) mit ewiger
- chande undt verfluchung der posterität
- aufopfern wollen. Gott in deßen
- das wollen und das vollbringen das
- icht sowohl intentionen als successus, wird nichts desto
- ein
- der
- wie also kehren, daß es
- doch mich vorgehender
- einen söchlichen augenwertigen haben wird, der andere jener magestät und innerr
- recht
- verschlichen weisheit gemäß ist.
- ein solches
- Es wird doch bey uns an schuhlen der pot
- tesse nicht ein geln, und was nicht
- ist, anzustellen seyn.
- rung der Haüser Städte wieder auffgeri-
- chtet, die manufacturen den mediter
- raneis civitatibus anheim gegeben
- werde
- und were guthdaß sie theils rohe was
- ren liegen
- und unsre Leüte selbst
- verarbeiten
- verführen lie
- Hienauer nachgeben und zusammen treten
- der
- e weide vor dergleichen cunctation
- zurück.
- zu
- t.
- g
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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 108v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0216?run=617