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Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 51v

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  1. in für daß all selbstechen sie wegen ihres Herzogthums nach das votum was M. aldab. Brauns
  2. iezo Erxwillenz, erhalten ihre thearesiae orte in der alten ordnung sie durchlauffen.
  3. werde sich nicht selbst praejudiciren auch praetendiren, daß das Churfürsten
  4. thumb in seinen eignen Craiß von den Raiswand ausschließen) kan es i
  5. reich geschehen, kan es auff recht nach auß geschehen. H. Ludringiae auff den Rechte
  6. haben die Pacht. mit einem Collegium nicht beim preiße) Die Bierloth
  7. n
  8. Churfürstenthumb machen, und auch eben die jenige welche Seiner h. Hr. Durchl. drey
  9. orths vota im fürstststenth und auff Treib-Tagen verstatten, sonst würden nicht weiße
  10. mal der 3 hochfl. von der H. vor dem H. Hof-Baderum, daß der Hoyer dem Cantzlensem.: sonderlich wohl erinnert,
  11. es nach dem herkommen ander fortraußer gehalten werden solle. Daß ist, daß es
  12. solche denn in ihrer praerogutiv nicht praejudicire, worum sie schohn bey Niederschafft
  13. wo es wegen wo Sie nicht als Testor concurriren, sey petque kein kann dem 4 vers. gemeßen.
  14. behalten. Wenn auch schohn kein Exempel zu finden, daß ein hoff. Denn
  15. nügen preiß wodinung seine Chur-lands gelegen nicht soll als Elector concursirtur, so thut solches
  16. meine zur sach weil auch kein exempel verhanden, daß ein Churfurst sich rec
  17. l. in seiner introduction andern in ihren vor seinen zu schreibenden Nuzen nicht in gezigsten
  18. beweiert werden solle, wozu E. Chid. scholennier obligiret. Zu ipsa
  19. alß ein Churfürst wegen seines Carl außstenthumbts auch fussivra cum briefe führet, welche
  20. E. Ch. da also alleine nicht praetendiren werden. Man weiß sich auch keines exempla
  21. nicht davor
  22. di
  23. zu erinnern, daß ein conductor numodrectori, der daß ein anderer
  24. ein Christe ist, einem directori vorgehe. Aberbaß ein dieector im Canzler gelösert werden mich
  25. gleich seiner mich in seculo ist, daher weil der Churfürsten Stand mit allen als der rebori
  26. and erfolget daß der erfolhe müssens drucker worden (d sein garten verwarten) ver
  27. scines, ante exabbati et daratus in hic originalo aus 4 haben decess. Imp. 1575. §. 24. aufrio
  28. nicht zu gewesen seinet, welche vom arest ohne auf redet, so in der wahr der Craiße
  29. etwa
  30. o ande bestehet und das H. Graecavon soque das Früß ober sich nicht mehr annaße (worumb
  31. ehr als vor detrae protor. zu besorgen). Daheider hin ein licht isu anfangen kaßerl.
  32. ein von den beyden druck. Bey mich betrifft und hernach denselben, daß es mir
  33. des wegen den seinen praetendito, ihres subtribi. Negotium Reguli diensis were ad
  34. reiß Sachen werden eine kayser Commission vergangen, M. in der Rescripto
  35. vom 14. Novembr. 16. Morgens sohn, daß es auch zu frage ankomme, vnd das
  36. directorium angens, wen der Vater mehr thl. schreiben an H. M. von 3 C.,
  37. werflünsten deducirt, daß das hierbensum negotum eine stroße Sachte, der artic. si punctus
  38. sub a° 4. von 11. Januar schöl. erwehnt. Chidtrat und S. Durchl. zu treten.
  39. ch gl. loci debiliis, daß die ganze Sache homissit. §. 25. de act. bey der Amt zu donnen den
  40. rang und desenare hier oder possession so lange laßen, also sie mit beyden alterathen zu sehen. Aldermaß M.h
  41. anwarten, dieweil oder doch neulwegstens mit einem dergleichen sich dahin briefe haben
  42. ich selbige dem Gursaz läßen. Damahls waren §. 2. und noch denn ho
  43. vnd es noch ein nichts treibungen der vorhermahligen allbaren nicht zu halte, als vn
  44. usque in Concluso Electoralia ein generato rath. Princis sehr verbunden laßen müßen. Wenn
  45. würden.
  46. der Churf. Chymistre sich erwartet, er sie solle personen mit gemall einneh
  47. hen Process oder einramang et Fr.st, poschlag, der dero duo in dieß
  48. und antwort geben können.
  49. d
  50. sich vor der Rechts und hohen beyde sich
  51. eparato, und wird man dero in petitono
  52. es, des gehetlichen Celsi aequaestas mia, daß wenn die Conductoria deß
  53. fast, durch den viel erlaßen herzen Antobrucht durch ehegern laßen wolte,
  54. zu geschweigen, daß Sie thun denn denn am 25. Maii dieses jahres er
  55. in dem Berg, ohne einige himtationen satisfactionibus praeservit 4 De
  56. rch an, der objecta etiam non und rang abianahl einer räumeste und bey der Kays. H.
  57. ommissiren de anno 1698 und den vorigen es iederzeit also antwort worden, daß man
  58. auch die ordnung des practicii den recen genommen, daß erstl. duestrafft mich pulhieren,
  59. seine conode dortesteßen, also vorgefeut sich auf andere Reise zu bringen. Das
  60. Mestorii im Fürsten Rath regulirt den rang also daß das Directorium tagen
  61. reit vorgehet: Es ist nach werdenst Costantz mit solte director im Sprabe.
  62. u gesehen, ob sich deß directorio bey der specialia pacta allda die feder
  63. frahiret. Es wird keine exempel seyn, daß ein contrédor morgen director den
  64. rung praetendiret. Nun zu guten vor der Chur spartischen perpetuus defecta
  65. kleinen vom vor welchen zu Freyberg als Herzog im ReichsHerrn nachdrich zu halten,
  66. e
  67. und dicirem volgire vor Calzburg als Herzog im ReichsFürsten Rahth alter

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