Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 83r

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.83.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 80v); this page is its right half.

The machine reads it as

  1. e
  2. ad Septimum
  3. t. (§. 21.) Wie auch scheinet die von Kön
  4. . Es hette Erde loci wieviel fürstl. vota Chur Brauchsen
  5. erhalten könne, denn dadurch würde man erst
  6. welcher die Chur- Lande seyn sollen. Will man sich auff
  7. molstetur beruffen müste man mit allen votis aus den
  8. Fürststststststststststststath gehen; wolte Sie ein besonders Herzogthum
  9. bewenden, So fragt sichs wer die macht gegeben, ehe
  10. von Kaysi mit und dem aemt oder wenigst Churf. Collegio
  11. ein ander aestituiret worden
  12. B. L. ist crambetoties cod
  13. . Die schlbage von dem votis ist gar nicht hujus loci gnug
  14. daß Chur Churischerin Chur-purg, und seine Chur in Niederschafft seeligen, auch es eigenmahl
  15. eigentlich auch eigentliche Landes-anst in Franckreich zum Statuto Hild, ihren Hildenberg, sodann
  16. weise belegenheit ist, so habe sonderlich
  17. das principiale der Chur Lande macht. — wenn auch
  18. er nicht richtig Rittermäßige Güther in einer Landschafft hat,
  19. wird er zu den landtags deliberationen kommen könne,
  20. rchnung ihrer 3te 4te auch aniezo zu machen.
  21. einen beiden lezten sich anständigen wür
  22. n
  23. separatio c
  24. der Ritternäßigen und bürgerlichen guthes auch der gemäßelben würde
  25. So wird auch der jenige beym Lehnhof geld abmittiret werden,
  26. ohnstreitig ein Lehnman, ob schohn
  27. allodialia a feudaribus nicht genau separirt worden.
  28. i
  29. sondern dießfals einige zweifel obhanden
  30. Ad Octavum
  31. pag. 22. Id. ob Churbayrn bey den Bayrischen
  32. reis als Churfürst concurriret läßet man dahin
  33. Es wird beym umbfrau Teste protocollo
  34. Monstrucht, auch zu Bozenbergberg bücher, büchern aufgeruffen,
  35. gestellet seyn.
  36. dann zwar sine contract-kome. Pr. Wird Chur Bayern,
  37. zuzeiten außgetreffen, und so findet sich bey mir auff als Churfürst.
  38. wird zuzeiten, vors Bayern auffgeriffen, so
  39. à 300 jahr, ist nicht
  40. die omissio verbotium keine tractation
  41. wan das gegentheil nicht declariret wird vor
  42. Frauf gewesen zu sagen der Churfürst, sondern der fürbischoff, der
  43. Herzen der Margraf etc.
  44. B. D. Wenigst figet und votiret Saltzberg allemahl,
  45. vor Bayern unterschreibet auch durch Christif
  46. alle übrigen geistlichen Universitäten, sondern der ersten Lini,
  47. hernach hauswort beyern, mit den Welthern die zweyten Unterd
  48. welches sich einmahl nicht allzu wohlschicket wenn
  49. Bayern bey dem preiß convent als Churfürst wäre;
  50. 5.) Das factum wäre recht zu erkundigen, es scheinet
  51. im weiß duplicem personam Electoris et Ducis
  52. den Vaterschafften zu verstehen. Die Beclagten in der teügen beständigen treiben, nicht recht er unser respectu directorii
  53. Bayern alhier recomm
  54. iirten Hochfürstl. Müllerin Lüttich und Oßnabruck für 2
  55. Reichs-Tag sezet es dene ersten weit nach, und alterniret
  56. aufgleiße maße mit den andern
  57. B.
  58. Derenissis cessirt werde in listigam inter partes conditatus rebor etiam nicht ultra passantes, noch e
  59. t, das ist specialiter im Weigel. Dießen
  60. echnung ihre rechnen extendiret werden, daß unter den Kaufsfürsten
  61. ein bißg. H. Hofehr einige erlangte, oder ein Fürst ein
  62. Churfürsten vorgehe
  63. abendien, so ist in Nieder Sächer preiß
  64. eingeführet, daß das directorium keine praetendenz geben.
  65. B. Daß ihm transciren nach erhaltener Investitur, biß
  66. auff zur intention dre procedenz melden rang das Christor
  67. n. Best functionen agnosciret, wie man seinerseits selber
  68. nicht in abrede seyn, und kaum es die Exempel in der
  69. Mitelenb. executiones Säch, und in Sachen des Closters Rühne
  70. wolte, Schreiben Bremen, Commisten die praeoccupenz von
  71. scher jüngerischen genommen, zur genüge darthun
  72. wie ein solches in der Städischenologic ausgeführet
  73. d
  74. e
  75. solche ist auch in diesen Punct zur gnügel beantwurffet worden.
  76. aber mahl das Land ist nicht allein
  77. nöthig zur specification oder separation zu
  78. oritus. Man kan abermahl die
  79. durch eine vergleichung erläutern
  80. und inter Paris Curiae
  81. g und zwar sine contradictione

Cite

Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 83r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0165?run=617