Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 69v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.86.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 70r); this page is its left half.
The machine reads it as
- Stiefkinden und wollen wir, daß diese Unsre Väter
- Dispositionis nicht allein von unsern freündtlichen LebenSöhn und Tochter,
- in sein Patrimi Eloyii (wol des possessiones, sondern auch wie oberwehnet,
- in denen funden, welche Unsere descendenten in genobenem in omn
- penetio in nostratione ductuae legis sive Constitutionis testitutis suae
- fidecomaussus certitatis universalis et perpetui noch nicht, dauern und w
- nur niemandt offter unsern Nachkommen frey gestellet, noch vergönnet. Da
- werden soll, davon in praecipit unter seinigen praetente oder ihnen abzureich
- oder abzutreten. Wegen auch zu unseren freundtlichen Unsressehen, ohnen die
- gänzlichen zuversicht, daß sie nach erlangung ihrer allezeits mänlichen
- jahren die von Haus alsdenn offenenten Personen anheim ob, und Handelscha
- unsers ganzen fürstl. Durchl4 zu stand sich gelegenheit zum besten
- bekand aus rechten Väterlichen gezogen hergeflosene Verordnung freund
- 2
- keinen vermocht, verstattet werden sollen, sich aber sich dann für sich
- ihres alteres erfället gegen die Regierde, Herrn, wie auch die Regelande
- Extract auff sehl. Herz. Joh. Friedrich zu Brand L.
- in druck publicirten gegenbericht auff H. Herzog Gnd. Väfflin
- errecht betr. die succession in Fürstenthum, Lüneburg nach Holzen Christian,
- edrigs seel. abstehen anno 1665. In Paris Dietrich
- en. Gleich nun aus denselben und sonsten ex Testamenti
- c
- prahentis umbfolgende praesupposita von sich selbst e heraus fleiß
- und an sich listig und Unstreitet seyn. Daß beyde abgeschm
- Calenbergen in ihrer von ceratore verordneten Consistoria zu erwegen.
- erter Verbleiben und von zugeren der herren zähne eher deren
- descendenten beseßen und regirt werden, und kleiner unter denselben
- bey der Fürstenthüme zugleich possidiren und begehren, sondern wenn innen den
- der Herrn hohen eines von besagten Fürstenthumern desiret das andere
- Extract aus dene zwischen Herzogen Christen, Ludwigs Christoph Wolph
- Georg Wilhelm zu Braunschw. und Lüneb.
- nicht, fürstl. Durchl1 Durchl1 den 10. jnd 1646. aufgerichtet
- HoffEdhl. Durchl4 auf förderstich vor allen dingen thun wir vor ins unsere
- Proben und mit beschreibener obangerstes und Adß seel. Glattorf bekannt und
- erwehlen, über die in 1644– vor uns albereits wohl bedachtlich
- schehene Accession vnd genehmhaltung hiemit nochmahls zur angegr
- n seyn beständigen wiederhöchs hoffe halbens und gemüthszufindung approbir
- belieben und annehmen. Uns auch bey Unsern Durchl. Ehren, wahren
- worthen, trauen und glauben festiglich, gleich wie in einzusprechen wird
- clausulen also auch die Karlung der künfftigen succession mir regiren
- auch deren exequatio abzustellen und gleichfallung halber gemachte Verordnung
- ch
- e
- zu ewigen tagen stes verstoß und unverbindlich halten, derselben treülich
- folgen und nachkommen, und dawieder auf keiner beweise und
- wege; wie das in oder ohne recht beschehen, und von Menschen
- reden werden kan, nichts bey der beyden fürgehmen handeln noch zu
- en verstatten, sondern es iederzeit eine regeland zu Förderung hinter-Arme
- dem nechstfolgender Herrn Söhne und deßen dasselbstige lini ordine March auch
- praescripto zu stehe und zu falle. (s
- edächtnüß und Herrn Herzogen
- et
- söhnlich erkennen und beherzigen und davon nimmermehr rießer flich a
- viel weniger dagegen das geringste vernehmen werden; immaßen denn
- auch keiner zu einiges Regirung oder hab und empfangung deßen so ihm
- und ihre Nachpringen und zwar die nicht geschieden, wenn sie das 66 làß
- gegen einander vermittelst Cörperlichen eydes
- 2
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 69v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068786:0138?run=617