Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 53r
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- bildeten Rectoris recht wenig durch Herrschafften in seinem vorigen Christen schlechten erordern
- wehrstecken, daß sie ein entspäters negotiiret sehr ehrenlich nicht
- daß man, auch ohne und gegen seinen Nuzen seinen Notharischen als gruplagen halten wolte. Da
- in
- h
- 8) Der herrschafft würden alles in der Stadt mit Haaren gelde jahren müßen, da sie es jezt von
- b
- den guthen heimlaßen. R. dieses würde einen stimm zu beßerer wir hoff, haben
- man gehe mit diesen wechsen effectus desto ferner umb. Es hette rebita fata in casu? L
- große hierin schlagen, selbst ihre Inseln zu verpacht
- 17) Die bauren selbst würden
- ich nicht gleich in dazu kunitzhafft finden, und lieber bey ihrer alten gewohnheit bleiben. Da
- Die darumb ist kommen solte. Dn. Exempel seyn haben, aber das ist wahr daß mir die sache
- in Engläßen mich auch euch theil, als mit einem Niederhof nach den andern, wann die bauren sehen.
- denn werck zu kennen werde sie sehr schohn melden. §. 8. Würden sich dadurch an sich die Anti
- eit seyn die hindes an einem nehren sehr. Entwurde also kaum, und straffenlich
- concilirt zu dem, und sich seines Verzweder vor andere. Aus kraut seyn zu publiciren,
- werden. Es ist werden. In ihres bleiben gleiben gleichwohl die Erzbstsschmähls sünde in ihrer
- bergheit (wolte Verschafftig waren. Eine der Nachdorf ist keine altulitarismen und continuiren,
- dergravität julii debileus scripto subgestoires versuchtens. Zwinget muß die decressitas
- darüber zue ander solchen; so sehr nahm ob nicht den Rösten an Ein gewesen werde, die contrib
- infinit, von ihrem haus eigen seckel selbst zu geben, daß er wie man derhalten zu
- collectiren und in die Landes-hasse sein zusenden
- a
- 9) Die Erb-Pachter kommen
- ein gewesen. R. man haltenseß in landen Oldenhuzeit höchstelet an vielen atlichen thaler seyn,
- n gemein in locvae dahes zu bringen, daß sie sindt und sonders dafürhafft und für ge
- vestentiarios seyn, selbst ansehen auff sie acht haben, und recht die urrisch das compelle durch
- n übrig zu bringen, daß vermöge der alten verfaßung und
- er nöthig gelegenheit haben
- nur sich communis einige polita, ohnekeit zu kommen, eine Zinsen nicht anders
- beystehen den Überschmizen aufmals in den alten Urrten findiret. Gleicht general
- landes adrung sich, daß was nicht expressae geändert be
- nstande blieben. Und alle persuirten hohen anders kunschulden §. 3. machehret.
- provae mit der böhm, und Matrift
- 21. D. In fine 6 in purcip hoc famalia, zu iemand einen ein guth verkaufft mit d
- gewißen zu haben. Herrn hinweg als Bittetti oder dergleichen M. h. Herr und denselben
- conträchtig, da aussehn ein vielleicht, hernach aber der Kayser (deüs) nach antreffung
- des domini, so auch vornehmung der linatzensen bey einem solchen guthe derselben
- tücke, es wärenlohnen geholffen oder sonst eins anders nicht befinde. Ewig sint die Probeb
- ex suppositote gute unaerhalten parurbaria geueßene dienste,
- so soll der verkauff
- den Contract in die Landschen ein gleiben laßen, das imgestalt gehet, dem Kayserl.
- der Amptsa, die er ihm ein ers, der Kauffmann mit angeschlagen, nach besagt
- copoldus salpapinamaticam fundi in hoheim
- t, dato permodum das 48. jun. 1680 et p. 1. die N. S. Beruchliche zurück
- der landschafft wiederr abzuhen. Ic
- anmaßung, so continuatione Ich casu hir anschuldigung seyn wir ebenen massum
- in M. Dienen die alten so kurtztag führden oder Beschwerzung der Umblinen wieder h
- mulchen keines anders abriget, sondern wol mehr von Carolo VII. canonate auch
- Mühren, denn 13. Julii 1762 continuiret. Es sind auch den heiligen von der hochgeneigten zeiten,
- nur hinzusanden landes selbstlichen buch an bißer schuldigkeiten, quaeestandinario unter 27. febr. you
- sondern wohl ja auch sonst gelegenheit pro instituirtur etwa velsuam quanti
- nstlatus. Valde supra seyn sie selbst ad supremam hundertio non negi
- t Erkandricht werden. Und in Schlesen ist höchte 1252. Die schuldigkeit
- s
- h
- in der glutheilung und coper Mariund de gleicher ausgemacht. Es ist die herrn M.h.
- der H. Wo hg. H. in Teuer in gesundheit seyn, und wie man der Einkunffte große Zinschrifft bischl.
- und reiche unterthäus zu haben. Ubi poquius Christus
- ganz andere medicatias dreyer soviel den juris humanatis matern und von boten
- angeben getreben werden werden, als man in Apfel zusammen einige leben, oder j
- ämer gründe potentibus in ihren Leibniz: | zuerständen, ex tractirt daraus die beste
- ackreis, wischen, entweder vor nichts anleo gegen bluchtere läffte. Damit einen leuen
- verwahrt, in der sondert dem Schuhlmbt vnd so genugkeit. Einer abrede haben
- r weiten auf diese an deme reise, wenn behaffte recht und Schaafkrieg, were geschickfr
- merck alles der Unterthanen hat, wolte recht nicht gemunter Grund, so in geschickt die Mantels
- rechnung und beschwehrt den Rudels und fuhrenen Casilii refus, vermöchte die Wi
- sondern in der straßen, dadurch allerhand Kayser gehauet werden, sonderlich h
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- tike und städte umb
- die
- eich nur schaack und schrauwesen habe
- man siz mir bier auff sonst alle blos
- eine Manckreich hehrte gesaget,
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- gewehr
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- Praest. Erwachsen
- denen die sach seinen hoff jnde zum kan
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- der eine oder Instrumente
- und leichtliche Schwester in clägern zu bringen. Die erlegung ist, wie gerne s
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