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Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 53r

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  1. bildeten Rectoris recht wenig durch Herrschafften in seinem vorigen Christen schlechten erordern
  2. wehrstecken, daß sie ein entspäters negotiiret sehr ehrenlich nicht
  3. daß man, auch ohne und gegen seinen Nuzen seinen Notharischen als gruplagen halten wolte. Da
  4. in
  5. h
  6. 8) Der herrschafft würden alles in der Stadt mit Haaren gelde jahren müßen, da sie es jezt von
  7. b
  8. den guthen heimlaßen. R. dieses würde einen stimm zu beßerer wir hoff, haben
  9. man gehe mit diesen wechsen effectus desto ferner umb. Es hette rebita fata in casu? L
  10. große hierin schlagen, selbst ihre Inseln zu verpacht
  11. 17) Die bauren selbst würden
  12. ich nicht gleich in dazu kunitzhafft finden, und lieber bey ihrer alten gewohnheit bleiben. Da
  13. Die darumb ist kommen solte. Dn. Exempel seyn haben, aber das ist wahr daß mir die sache
  14. in Engläßen mich auch euch theil, als mit einem Niederhof nach den andern, wann die bauren sehen.
  15. denn werck zu kennen werde sie sehr schohn melden. §. 8. Würden sich dadurch an sich die Anti
  16. eit seyn die hindes an einem nehren sehr. Entwurde also kaum, und straffenlich
  17. concilirt zu dem, und sich seines Verzweder vor andere. Aus kraut seyn zu publiciren,
  18. werden. Es ist werden. In ihres bleiben gleiben gleichwohl die Erzbstsschmähls sünde in ihrer
  19. bergheit (wolte Verschafftig waren. Eine der Nachdorf ist keine altulitarismen und continuiren,
  20. dergravität julii debileus scripto subgestoires versuchtens. Zwinget muß die decressitas
  21. darüber zue ander solchen; so sehr nahm ob nicht den Rösten an Ein gewesen werde, die contrib
  22. infinit, von ihrem haus eigen seckel selbst zu geben, daß er wie man derhalten zu
  23. collectiren und in die Landes-hasse sein zusenden
  24. a
  25. 9) Die Erb-Pachter kommen
  26. ein gewesen. R. man haltenseß in landen Oldenhuzeit höchstelet an vielen atlichen thaler seyn,
  27. n gemein in locvae dahes zu bringen, daß sie sindt und sonders dafürhafft und für ge
  28. vestentiarios seyn, selbst ansehen auff sie acht haben, und recht die urrisch das compelle durch
  29. n übrig zu bringen, daß vermöge der alten verfaßung und
  30. er nöthig gelegenheit haben
  31. nur sich communis einige polita, ohnekeit zu kommen, eine Zinsen nicht anders
  32. beystehen den Überschmizen aufmals in den alten Urrten findiret. Gleicht general
  33. landes adrung sich, daß was nicht expressae geändert be
  34. nstande blieben. Und alle persuirten hohen anders kunschulden §. 3. machehret.
  35. provae mit der böhm, und Matrift
  36. 21. D. In fine 6 in purcip hoc famalia, zu iemand einen ein guth verkaufft mit d
  37. gewißen zu haben. Herrn hinweg als Bittetti oder dergleichen M. h. Herr und denselben
  38. conträchtig, da aussehn ein vielleicht, hernach aber der Kayser (deüs) nach antreffung
  39. des domini, so auch vornehmung der linatzensen bey einem solchen guthe derselben
  40. tücke, es wärenlohnen geholffen oder sonst eins anders nicht befinde. Ewig sint die Probeb
  41. ex suppositote gute unaerhalten parurbaria geueßene dienste,
  42. so soll der verkauff
  43. den Contract in die Landschen ein gleiben laßen, das imgestalt gehet, dem Kayserl.
  44. der Amptsa, die er ihm ein ers, der Kauffmann mit angeschlagen, nach besagt
  45. copoldus salpapinamaticam fundi in hoheim
  46. t, dato permodum das 48. jun. 1680 et p. 1. die N. S. Beruchliche zurück
  47. der landschafft wiederr abzuhen. Ic
  48. anmaßung, so continuatione Ich casu hir anschuldigung seyn wir ebenen massum
  49. in M. Dienen die alten so kurtztag führden oder Beschwerzung der Umblinen wieder h
  50. mulchen keines anders abriget, sondern wol mehr von Carolo VII. canonate auch
  51. Mühren, denn 13. Julii 1762 continuiret. Es sind auch den heiligen von der hochgeneigten zeiten,
  52. nur hinzusanden landes selbstlichen buch an bißer schuldigkeiten, quaeestandinario unter 27. febr. you
  53. sondern wohl ja auch sonst gelegenheit pro instituirtur etwa velsuam quanti
  54. nstlatus. Valde supra seyn sie selbst ad supremam hundertio non negi
  55. t Erkandricht werden. Und in Schlesen ist höchte 1252. Die schuldigkeit
  56. s
  57. h
  58. in der glutheilung und coper Mariund de gleicher ausgemacht. Es ist die herrn M.h.
  59. der H. Wo hg. H. in Teuer in gesundheit seyn, und wie man der Einkunffte große Zinschrifft bischl.
  60. und reiche unterthäus zu haben. Ubi poquius Christus
  61. ganz andere medicatias dreyer soviel den juris humanatis matern und von boten
  62. angeben getreben werden werden, als man in Apfel zusammen einige leben, oder j
  63. ämer gründe potentibus in ihren Leibniz: | zuerständen, ex tractirt daraus die beste
  64. ackreis, wischen, entweder vor nichts anleo gegen bluchtere läffte. Damit einen leuen
  65. verwahrt, in der sondert dem Schuhlmbt vnd so genugkeit. Einer abrede haben
  66. r weiten auf diese an deme reise, wenn behaffte recht und Schaafkrieg, were geschickfr
  67. merck alles der Unterthanen hat, wolte recht nicht gemunter Grund, so in geschickt die Mantels
  68. rechnung und beschwehrt den Rudels und fuhrenen Casilii refus, vermöchte die Wi
  69. sondern in der straßen, dadurch allerhand Kayser gehauet werden, sonderlich h
  70. b
  71. tike und städte umb
  72. die
  73. eich nur schaack und schrauwesen habe
  74. man siz mir bier auff sonst alle blos
  75. eine Manckreich hehrte gesaget,
  76. e
  77. n
  78. h
  79. ten
  80. e
  81. 53
  82. r
  83. gewehr
  84. e
  85. e
  86. ht,
  87. ein
  88. Praest. Erwachsen
  89. denen die sach seinen hoff jnde zum kan
  90. s
  91. r
  92. en und
  93. ui
  94. ab
  95. ecken
  96. der ma
  97. gst
  98. der eine oder Instrumente
  99. und leichtliche Schwester in clägern zu bringen. Die erlegung ist, wie gerne s
  100. e

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