Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 76r
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- der eidliche Zeichliche zeit zinsen haben
- Her
- Es sind a
- Dieß ist von zweyerley art, geschehene dinge
- beweßet
- der die noch trittung geschehene dinge sind, als
- ein großer Herr
- enommen müßen. An vndigen viel geschencket, wenn er
- man sich von seinen bedienten betrie
- wenn man ihm alles zu sich angerechnet;
- wenn er ungegründete schulden und behalte, bezahlet
- Und da ist die Frage, wie we
- großer H. ein solches wieder erziehen, ja auch
- wohl ses Maafften solle, oder wieweiter
- eine amvestiam gelten laßen.
- vornehmlich aber ist dergleichen vors künfftige
- zu verhüten, und dahin zu sehen, daß man die
- ohnleidliche Zinsen abschaffte, und die Bona
- dem animalia reluire, so die pfands in habere
- hen, über die gebühr genießen
- man
- un
- zustlichen ohnnöthigen außgaben davon beyde, weder lust
- Ehe hat gehöhret auch die ein große profit den
- gangen, man den wechslern und banquiers läßet
- Weil was dieselbe durch ihre correspondenten
- e
- 10
- thun, ein großer Herr durch die seinigen viele beßer
- thun köndte, wenn er recht bedienet würde.
- Es gehöhret auch dazu wenn man aus
- nachläßigkeit, oder alzu später
- anstalt gezwungen wird, theüer und andere zu bezahlen, was
- man zurechte zeit und am rechten orth wohlfeil
- oder doch billig haben köndte. Zum
- Als zum Exempel ihn man kan
- das Korn in loco da man es braucht zurichter zeit
- leidlich kauffen, man unterlaßet es aber und
- wartet bis auf die lezte stunde, da man es haben und
- ubesthen zahlen, ja von weilen hehr hohlen muß.
- lches ist in Ungarn geschehen, da man das Korn sehr
- alschland
- wohlseid haben können, hernach aber auß geschriebenheiten
- oder als ob es hinab geschickt bezahlen müßen,
- dergleichen hat sich am Hohem begeben, dahin man
- was Korn aus den Erblanden, vermittelst der
- leicht bringen können, aber als solches versaümet, aus frembden Landen
- hen. Und also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also höchsten müßen,
- also nicht allein das seinige nicht gebührend versilbert,
- sondern auch das fremde übermäßig bezahlet.
- oder unrechtmäßige
- bezahlet
- und unbillig
- vor Armben, und gewißen
Cite
Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 76r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0135?run=617