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Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 83r

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  1. Meister von 4 1/2 Million gulden Rernisch, woraus
  2. Müßerl. Mit zu dimittiren zu der disposition behalten, die obige 1 1/2
  3. Million fl. aber zu dem Negotio verwenden, und damit jehrlichen
  4. und zwar in perpetuum 6 Millionen R ohne auflage oder beschwechung
  5. der Unterthanen gewinnen könen.
  6. an
  7. Es werden dazu erfordert keine Neben, oder Vermögenngen, Frembde
  8. elegen, oder Accischen, imposten auff victualien Kaufleute und wahren
  9. auch weder geistliche noch weltliche oder gemeine Unterthanen graviret
  10. noch der Hoff-Cammer, Ritterschafft und stunden im geringsten eingegriffen
  11. n
  12. dazu gehöhret ein fundus von 1 3/4 Millionen v. darauß man in einer kurzen
  13. Zeit ziehen 4 1/ Morgen, welche erst in 12 nach ein anderfolgenden jahren und
  14. omuit 4 pro 100 jus solchen interesse circa cum Capitali von selbsten abhabert
  15. und bezahlet werden.
  16. zu
  17. Von den 4 1/2 Millionen werden 1 3/4 Millionen genommen und dem Negotio
  18. der 6antherein analogiret, dadurch aller horatlicher abgeschnitten und theürn
  19. der gesonders verhütel. Den armem die Nothdurfft an Königkeit
  20. tiret und habe iügeschaffet Kayser kan es selbst dudesmahl kaum umb
  21. den halben Preiß haben, als wofind es die beherigen livranten geliefert haben
  22. dienbrige nicht mittw. H. M. Marthin bleiben zu der versit
  23. damit der Körnlar ihre und heürung verhüriglet werden, so müste ja 4
  24. Stunde hauß von ein ander im korn hauß schon, damit die Schuzuefahre
  25. ehrlich zu verstehen. Alleicht ein Preiß des Getreydes, kamem zugelaßen sein getreide
  26. außer lands zu führen, niemand zu verstatten, nachdem alles außgebrochen,
  27. t oder unterhalt
  28. wer die völlige bröderey auch was es zum saüm, braunsus pferde.
  29. und Feder vielfurter bericht, vor allenzubehalten, aber niemand
  30. zuverkauffen. Hingegen hat er beyder beyder beydefang dem gesetzten Preiß zu empfangen,
  31. Presetäre auf folgende weise,
  32. Scheffel vorigen a 45 g. verkaufft 48 g.
  33. hören. (6
  34. Geiste
  35. haber
  36. 8
  37. dabey kan ieder
  38. bestehen
  39. den beten verbothen, das Korn kleine zu fahren, weil sie allezeit zue Korn
  40. urchs jahr in gleichem Preiß betr. können sie auch begenüßet richtigkeit. bleiben,
  41. Gesezt, es wären in allen Erblanden Beystädte und in ieder
  42. statt nur 300 hinter und in iedem Hause Br. Personen, und iede
  43. erson vorzehnte täglich an korn und welffeisen, worunter auch
  44. das geträncke betreffen 3/ l und der Kayser vermeinnet
  45. von 1 3/ oder 1 thl. undt 10 C. der das 9te theil so kamen des
  46. Jahres profit a
  47. uete hinterkeßen. (§.
  48. 200, 300
  49. 1.) 9
  50. Mittignen und 30000 fl.
  51. he
  52. M. 800. 300
  53. i:
  54. der
  55. 2
  56. 36
  57. e
  58. 200000
  59. 5000
  60. = 2098
  61. h
  62. hafft, zo haben,
  63. opud
  64. novoo
  65. ch
  66. 16000

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