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Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 135r

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  1. Was zuförderst die ordnung der
  2. Göttlichen Rathschlüße betrifft, so wird zwar
  3. von den Reformirten gestanden, daß Gott
  4. keine andere zur ewigen Herrligkeit erwehle,
  5. als die den lebenden glauben endtlich haben.
  6. werden. Es wird auch ebenmäßig von den
  7. unsrigen gestanden, daß der glaube sey
  8. ein gnaden-geschenck gottes, und daß niemand nach 1/2 wochen
  9. in der Zeit den seeligen Hauben haben könne,
  10. dem Gott denselbigen zu geben von ewigkeit
  11. nicht beschloßen. Es sind auch beyde Theile
  12. damit einig, daß in der ordnung der göttlichen
  13. Rathlüße nicht prioritas temporis, sondern prioritas
  14. naturae, oder in signo
  15. statt haben. (§.
  16. b
  17. Theologi Scholastici nennen. Verwederung also bloß
  18. und allein diese subtile Streitfrage übrig,
  19. welches von den beyden Decretis divinis in
  20. signo rationis, et secundum nostrum concipiendi etc.
  21. modum natura prius
  22. Decretum
  23. Dandi fidem vivam finalem
  24. oder
  25. Dandi gloriam seu vitam aeternam
  26. das erste klehren die unsrige, das
  27. andere die Reformirten. Die vrsach unsrer
  28. Meinung soll hernach mit wenigen berühret, und
  29. das momentum controversiae, ob der grund des
  30. glaubens durch diesen Streit nothleiden erwogen
  31. werden; Wenn zuvor, wie iezo geschehen soll, in etwas
  32. de causa impulsiva Electoralis et Graticae, ejusdemque
  33. Gratiae extensione gehandelt worden.
  34. etwas gründtliches oder nur Vernünfftiges
  35. zusagen de causa impulsiva divinae voluntatis, was
  36. Gott bewogen dieses oder jenes zu beschließen, zu
  37. wenn es
  38. nicht
  39. thun oder zulaßen. Verwundert daß es von ihm
  40. selbst offenbaret worden, ist so schwehr als
  41. ein problema Theologicum seyn kan. Weil
  42. Wir aber finden die Schrifft für uns zu haben,
  43. sezen wir den vorhehr geschehenen glauben zur
  44. Ursach die gott von ewigkeit hehr bewogen,
  45. aus denen gefallenen Menschen etliche
  46. zu erwehlen und sie zu gnaden aufzunehmen. Hingegen reden, einige
  47. ehrliche der Reformirten davon
  48. also, daß man meinen solte, sie glaubten
  49. Gott hätte Sontagsdenn seyn menschen zur seeligkeit
  50. i
  51. gen
  52. außgeschieden und verordnet, ohne einige
  53. bewegende Ursache; also daß es heißen
  54. würde: stat pro ratione volunta (welches aber
  55. gegen die weißheit gottes lauffen müße, wie bereits bey der dividis, H. Bis
  56. e
  57. s erweihung oder anstalt, sonderlich aber angehandelt worden
  58. e

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Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 135r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068367:0269?run=617