Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15, fol. 38v
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- ey
- Perster für unsere u. freude Sünden G dii
- id
- dienste von Esch ihm vorhalte. Dieses alles, u. was man sonst de
- sumficatione mystiva, vera propositionia, satisseitorum, wozu me
- toria et opere oplendo conducente seyl, u. d. g. in. solten wor nicht
- für unsere Lehren, u. misbillige es, da die allten u. ostenbarn
- Juthmmer damit sollen verbeistert werden. Wir schon noch hinzu
- wo unter uns an einigen Wissen der Speiser sich selbst das Abru
- et
- h
- malgibt, da thut ers in der gemeinschaft von vielen, denen er es auch
- gibt, u. also auf ein andere Art als bei den Persißen, die das
- für andere darbringen. (§.
- ßer nehmen an, daß die kommen unter beiderlei geschalt, wie
- In
- der angeführt werden müße; erinnern aber, die müße nicht nur d
- geschehen, wo beide Rel. mit einander vernunfft, sondern in der gant
- Rom. Kirche, wenn sie als H. seyn will.
- n
- beko
- bekantnus aller
- Sünden nach ihren Unschänden, deren sie sich erinnern, nicht auf bürden,
- b
- müße als nothwendig zur Erlangung der Vergebungen u. wollen
- e
- daß man allenthalben so lehre. Sie verdrubert aber, daß auch eur voll
- kommene beue die Vergebung folge, verwesen wir, denn dazu gehören
- e
- der Glaube, der vormeid. c. Bertrauen auf das verdienst § 1 cpt. zwischen
- der Reis u. das Stunden, die daß unendt zorn Gts verdienen, ist allen
- keine proposition
- ei
- es ist recht, daß man sonst, es müßte bei der Absolution eine abnehne
- mercantiles seyn. Inzwischen wird doch der Irrthum vom Abeiß
- et
- beschömigt, weil wir doch von den zeitl. Strafen losgesprochen würden:
- Sagt man aber, daß die Grafen erlaßen werden, wenn der beichtend
- abholvirt wird, so haben wir auff dagegen. Will man aber aus
- S
- neue Resolution oder e. Ablaß hiemit hefftsehen, so verworfen wir,
- e
- denselben billig. Es scheint aber, daß man hier den Irrthum vom Ab
- s
- loß vertheidigen oder bedecken wolle, welches bei einem aufrichtigen
- Verlangen nach der Vereinigung nicht hätte geschehen müße
- s
- Daß man von dem Gebeth fur die drthen sprüß, es sei G
- es zu verrichten, da es mögl. daß die Berlin wieder zu den Körger
- können u. dies zeitl. Elend nicht so lange bitten; scheint keinen andern
- zweck zu haben, als 5 Schul oder Vorwand für die Alte Mode der
- pa
- et
- Pöbstler zu suchen, die für ihre Verlen im Segener leben, u. fur die Todte
- b
- etwas darbringen. Wir zählen aber diese Gewonheit unter die billig
- abzuschaffende Misbrauche, ob wir gleich in unser Kirche der
- rwehnung thun, seye nicht ohne h. Gebet, so hat es doch ein andere
- e
- Absicht, Als bei den Catholicken.
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