Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 23r

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.87.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 22v); this page is its right half.

The machine reads it as

  1. wenn sie jehngefehr losprüge der vorstehende Comende oder
  2. officier nicht verletzet werde.
  3. Gebläfel die leute als hier muß die Mühgerte wie sie gefaßet,
  4. damit die pf. mit den pfingsten bedenk-bliebe perpendinar
  5. hoch zum künde gebrucht werden, daß die Leüte ohne das Haupt
  6. dabewegen könne Churff abgeblasen werden.
  7. 10 vnzen die schämige. Heil nun behalsenen mü den gewesen
  8. werden das keine müßen, aus der Leünte auff den zund krautfall
  9. sondern man muß mit den 2. A2. andern die pheime gemacht, so
  10. denn auch wohl zusehen, daß die bemühung der musquirte hoch
  11. gnug gehalten werde, wie vor erwehnet, doch auch nicht
  12. gar zu hoch, damit daß zumpulver mit der paune
  13. III. Schlaget an auff einen halben man an wohlherr
  14. all
  15. abfälle
  16. zugeben ist am meisten geben) hierauß sich ein soldat auf
  17. man hie vorsehen daß er verurschläge, daß er allein
  18. , jedoch zu täge wenig er, ein gewehrene schalter und hacken ange-
  19. schlagen hat, soll er vittern auffhalben man, daß ist zusagen nach
  20. einem man sie der mitte ohngefehrtes Nobels ziehlen, so kan
  21. erschwehrlichen Ettliche wollen haben, daß die soldaten die Mühzeiten
  22. in der mitte ihrer bracht sollen anschlag, daß las ich einen ieden judiciren
  23. der mit M. Anbgang, dann erste ferner mannißmahl durch continuirlich
  24. regeben, die schulden aufgeschwollen, daß ich für ehisten §. zu
  25. bliben geschwüst, und wenn einem dergestalt die brust, wo
  26. die Hoo kammer ist, auch an einem solchen orth da ein mensch nicht
  27. will ich kan, addiret wird, würden solches ohne gefähr
  28. icht wohl abgehen. Was ein soldat, wenn er für der Brust anschlaget NB.
  29. wie der franzosen, iezige Manier ist vor gewiße schüße schuz könne.
  30. daß habe ich erfahren, als in der schlecht zur Castian in Braband
  31. von dem frühigen einigen ganze halte auff das er Abligische Regiment
  32. gethan, aber nicht mehr wohl kein einziger Mann beschädigt worden.
  33. Ein soldat muß im feuergeben sich in guthe posten stellen, es mit
  34. vom foedesten hincken fuße das keine etwas vorwerts
  35. und
  36. r
  37. werde gesezt seyn. Die Schulden muß er beyde gerade herfür
  38. bringen und nicht mit seinem schrifften leibestehen, die Elerbegr
  39. ußen nicht wen dem leiben, sondern der Unspreßen gleich hoch ausge-
  40. geehrt werden, dem gewißen Leib muß ein soldo weg die M.
  41. Catalogiren, auff daß er meister von ihr bleibe
  42. 12 gebet ferner. Es muß keiner feüerung geben bis es Commendant
  43. cht auch eine M. und dem ersten abziehen nichtlaß gehen, so auß keinen
  44. oder die Leüte auffschauen laßen.
  45. er muß beschutsam, sein gewehr mit den andern abt zu etwa
  46. einziger zum andern mahl abziehen,
  47. uß sich ein officier wohl vorsehen, daß wenn die soldaten
  48. icht mit dergleichen vnd auß einem theiligen leibgeding seyn, gleichsam ohne nicht längt werdenheit veracht wäre. Wegen
  49. b
  50. ist wird die freünde Leüteische bekommen
  51. und werden also viel nicht feüer geben.
  52. NB. Sehet ab. Lieg muß ein Soldat sein gewesen wieder
  53. vom hacken nehmen außzune solche manier, wie ers hat angeschlagen
  54. die jenigen aber so kein fewer geben, müßen so guthsam mit dem gewesen,
  55. te, dergestaldt köndte und hat sie wird an ihren orth Ehr werden
  56. ein verstanden, so feüer geben haben, die andern aber müßen,
  57. umbgehen
  58. Schränfeldung erst beschließen, und als dann die leüte mit den
  59. erdroßen, fingen und den Crauen abnehmen, und wiederumb
  60. an ihren orth zwischen den kleinen und goldfänger der lincken hand
  61. brug, wenn einer auch sonst zum feuergeben, angeschlagen,
  62. raus einer nachhauß zum fenergeben angeschlagen und beygelegenheit
  63. nicht waren zu schießen, als communick der apprae Aben oder sonst praesentio
  64. wo er den feind vermuthen wäre, dem er mit ausgerichtet kunte.
  65. auflauerte und wolte, denn seine Mühn, wie absezen, so mu
  66. er erst die pfarre beschließen ehe er die Leüte entbebracht.
  67. zwischen no 14. und
  68. 15 inseratur
  69. bringet auf seiten
  70. des degens die
  71. Mührcke
  72. faßel die bogen
  73. et,
  74. pflanzet, die B
  75. stoßet aus die

Cite

Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 23r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068529:0045?run=617