Leibniz-Handschriften zu Societäten, Archiv- und Bibliothekswesen LH 40, fol. 2v
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- e jenigen welche die etwas sparsamere
- natur, umb die welt bund zu schattiren, mit
- einem geringern Grad des Verstandes
- und macht begabt, daß sie nur andrer instrumenta velut mech¬
- anica seyn müßen, gnug thun, wenn sie sich als
- instrumenta der Ehre Gottes, und, welches eins
- und
- des gemeinen Nuzens, und ernehrung, erleichterung,
- commodität, unterweisung, und erleüchtung ihres
- Neben-Menschen, ja entdeckung, durchsuchung, und
- Verbeßerung der Creaturen, ex praescripto
- ab acta potentiorum et sapien-
- tiorum, brauchen laßen: ihrem Gewißen
- sumt thun. (
- c
- Welche mit Verstand ohne Macht von Gott
- versehen, denen gebühret zu Rathen, gleichwie die
- h
- 8
- denen ex Macht geschehen werden
- bühret güthig gehöhr zu geben, guthe vorschläge
- nicht in wind zu schlagen, sondern zu gedencken daß
- guthe aber verachtete Rathgeber vor
- dem allwißenden Richter dermahls eins, auch
- tecando, ihnen als exprobratores ignaviae vel
- malitiae, zum schrecken stehen werden. Hingegen
- gebühret verachteten obwohl verständigen Rath
- gebern ultra consilia nichts zu tentiren, sondern
- zugedencken, daß Gott ihres guthe
- vorhaben einer beßern Zeit vorbehalten, und
- deswegen aus seinem verborgenen Rath ihnen keine
- dem verstand gleiche macht gegeben, dahehr
- sie auch keines weges solche zu erlangen auff
- verbothene, den Staat turbirende machi
- nationes, wort und thaten, umb auch guthe consilia
- auszuführen, sich legen solle
- n. (§. 12.) Welchen aber Gott zugleich verstand und macht
- in hohen Grad gegeben, dieß sind die Helden, so
- Gott zu ausführung seines Willens, als
- principaleste instrumenta geschaffen, deren un
- schäzbares talent aber, so es vergraben wird, ihn
- ihnen schwehr gnugs wird fallen. Es ist ein
- wichtiger Punct, daran die Seeligkeit
- und endtliche Rechenschafft hanget, seinen verstand
- und macht recht zu Gottes ehre brauchen. Daß
- ich glaube es solte ein gewißenhaffter Mensc
- h den Lapidem Philosophorum, mit so
- sine furcht
- ti
- macht unablößlich anhafftet; scheinet sich nicht
- zu treßen rechter gebrauch nicht gescheid gnugsam, auch
- findet, die begehren, damit er nicht einmahl
- harte
- die couri, deß das Landes Franckreich u
- mit deinem Gelde, höhren müße. (§.
- agn
- Verstand nun und Macht kan zur E
- a
- Gottes größer auff dieser Zweifel, auff dreyerley weise
- hauptsächlich, gebrauchet werden. Gleichwie ich
- einem Menschen auff dreyerley weise wohl begegnen
- kan, nehmlich mit guthen Worten, guthen andencken,
- und guthen wercken oder wie mans bey Menschen
- bona opera post obedientia vel cuistas
- he
- erstlich aida non avorisera` (§. 14.) Die hofnung ist ein glaube das zu länge,
- nnet, wohlthaten. Bey Gottheistlich aber auch
- t
- Dicap. Comitas est nector, fide nihil, geher, den ist beßer denn opfer
- ei aliqui non factis, fides melior judicuificus laudibus,
- n
- deren die Gott nun mit den Tippe eher praetendiren oder §. 14. item reliter reliter nicht in Paris oder auf ihrer Beclagten. Da
- 14.)
- phinaturales, vel ut morales seu Politic
- velut mechanica
- corruptionio, et ex nimia terpore putre factio optimi
- pessima est. (
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