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Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 176r

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  1. Nüzlich ist auch wer gleich nicht annehmlich,
  2. wenn man ein sonst bedarff; als da
  3. ist ein guther Rathgeber, in
  4. gewißens, Staats-Kriegs, Haushaltungs-
  5. und RechtsSachen. In Gewißens Sachen ein
  6. exemplarischer Theologus, deßen
  7. Intention und Wandel von iederman gebillige
  8. störi
  9. wird der weder erinnerung und eigenstünig,
  10. noch wanckelmüthig und schmeichelhafftig,
  11. der die gemüther zu Gott und
  12. deßen Liebe führet, der aut das Hauptwerck
  13. gehet, und sich nicht mit unnöthigen Scrupuliren
  14. authält; der sowohl die Heilige Schrifft
  15. als Kirchen Historien und allerhand Geistliche
  16. Ordnungen wohl studiret. Und dazu
  17. gehöret eine liste der annoch
  18. üblichen und in dem Lande da man ist angenommene
  19. n fürnehmsten Kirchensazungen und Consistorialo
  20. ordnungen. Dahin auch die libri simplici
  21. zu ziehen.
  22. Auch eine liste der
  23. vornehmsten Controversien, samt denen
  24. stärcksten argumentis pro und contra,
  25. welche mit großen fleiß außerwehlet
  26. werden müßen, dann man sich in diesen punct
  27. auff ander Citationen nicht zu verlaßen hat.
  28. Dabey ist anzuhängen eine liste
  29. der einnehümer und unvollkommenheiten
  30. o sich in den alten Kirchenlehrer befinden,
  31. und derer bûcher oder texte
  32. so verdächtig, damit man sich weder durch
  33. ihr exempel noch unter ihren Nahmen
  34. verleiten laße.
  35. Nächst den Gewißens Sachen kommen publica oder Staa
  36. die Staatsachen, deren wißenschafft Freylich
  37. h am meisten dienet, zu ansehen zu gelangen.
  38. Staatssachen,
  39. nußen, aniezo deswegen des Beclagten Herrn vnd A
  40. aben bestehen in verb
  41. erhaltung und Verbeßerung des Gemeinen
  42. wesens, eines Fürsten oder Landes,
  43. Nun das diese darinne,
  44. daß man sie sowohl
  45. nicht
  46. ey, soviel das gegenwertige, und hoffen
  47. und also in Wolstand und ansehen wohlstand in der sicherheit
  48. Wohlstand brauchet in Nahrung und Tugend die Nahrung
  49. hat diese Regulen
  50. heidet, die Machation
  51. tugendhaß die tagendhaffte, die mächtigsten seyn,
  52. dennen zu seyn, sondern oder zu ständen werden.
  53. ist. Das Land so wahrhafft
  54. gemacht werde als müglich, daß soviel
  55. leüte ins Land gelocket, oder
  56. darinn gezielet werden, als ihm müglich zu erhalten;
  57. sichs durch privilegiren nebst vnd hofnung der Nahrung so fremde nalocken, inheimsche
  58. durch leges matrimonales so multiplicationem homium befördern.)
  59. solches geschicht, wenn alles so müglich in lande
  60. gebauet, und zu nur gemacht wird, wenn
  61. die beste
  62. sich wird, es am besten traget
  63. et wird, doch daß es nicht ausgegehret werde, wenn
  64. an
  65. man moraste austro viel, Canäle macht
  66. behalt

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Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 176r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0337?run=617